Pfadnavigation

Konsultation zu EU-Fusionskontrollleitlinien

Auswirkungen auf den Wettbewerb
EU-Flaggen

Ziel ist der Schutz des fairen Wettbewerbs

© thehague / Getty Images

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Überprüfung der EU-Fusionskontrollleitlinien für horizontale und vertikale Zusammenschlüsse eingeleitet, um sicherzustellen, dass Aspekte wie Innovation und Resilienz in der Bewertung von Zusammenschlüssen angemessen berücksichtigt werden.

Die Kommission hat das Ziel, einen umfassenden, vorhersehbaren und dauerhaften Rahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen zu schaffen und einen dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt zu wahren. Mit dieser Initiative sollen die Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse wie auch die Leitlinien für nichthorizontale Zusammenschlüsse überarbeitet werden. Durch die parallele Überprüfung beider Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die Marktgegebenheiten und Fragen, die für alle Arten von Zusammenschlüssen relevant sind, sowie die spezifischen Herausforderungen der Dekarbonisierung und der Digitalisierung berücksichtigt werden.

Eine stringente und wirksame Durchsetzung des Fusionskontrollrechts auf der Grundlage klarer und vorhersehbarer Vorschriften schützt laut Kommission den fairen Wettbewerb und schafft Anreize für Unternehmen, Innovationen zu tätigen und effizienter zu werden. Gleichzeitig müsse die Wettbewerbspolitik angesichts des globalen Wettlaufs um die Entwicklung von Deep-Tech-Technologien und neuen Innovationen mit den Veränderungen auf den Märkten Schritt halten. Dies erfordere einen neuen Ansatz, der besser auf gemeinsame Ziele zugeschnitten ist und es den Unternehmen ermöglicht, auf den globalen Märkten zu expandieren, wobei stets einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten seien. Es gelte, einen modernen Rahmen zu schaffen, der die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten systematisch berücksichtigt und ein angemessenes Augenmerk auf Resilienz, Effizienz und Innovation, Zeithorizonte, die Investitionsintensität des Wettbewerbs in bestimmten strategischen Sektoren und den veränderten Kontext in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit legt.

Die Konsultation besteht aus einer Sondierung mit einem allgemeinen Fragebogen, der sich an die breite Öffentlichkeit richtet, und einem detaillierteren Fragebogen für Fusionskontroll-Experten. Unternehmen und Verbände können sich bis zum 3. September an der Konsultation beteiligen.

Kontakt

Porträtfoto Hildegard Reppelmund
Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)