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Konsultation zum Entwurf zur PFAS-Beschränkung

Am 30. Oktober veranstaltet die ECHA eine Infosession für Stakeholder
Umkreiste Wörter "Forever Chemicals"

Die Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Alternativen zu PFAS stehen im Fokus des SEAC-Entwurfes

© zimmytws / iStock / Getty Images Plus

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kündigt eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme ihres Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur vorgeschlagenen EU-weiten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) für das Frühjahr 2026 an.

Der SEAC-Entwurf wird sich laut ECHA auf die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung konzentrieren, insbesondere auf die Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Alternativen zu PFAS in verschiedenen Sektoren. Die Bewertung gesundheitlicher und ökologischer Risiken erfolgt separat durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC).

Die Konsultation, an der sich die Unternehmen beteiligen können, wird online durchgeführt. Die ECHA bittet, gezielte Informationen zu den Auswirkungen der PFAS-Beschränkung sowie zu möglichen Alternativen bereitzustellen. Vertrauliche Angaben werden entsprechend geschützt. 

Zur Unterstützung der Stakeholder veranstaltet ECHA am 30. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung. Zudem werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, um eine zielgerichtete und verwertbare Beteiligung zu ermöglichen. Der genaue Starttermin der Konsultation wird im März 2026 bekannt gegeben.

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS wurde am 13. Januar 2023 von Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu verringern und Produkte sowie Prozesse sicherer zu gestalten. Eine erste sechsmonatige Konsultation fand bereits von März bis September 2023 statt.  Nach Abschluss der neuen Konsultation wird SEAC voraussichtlich bis Ende 2026 seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Damit wäre die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Gremien abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft anschließend die Europäische Kommission in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten.

Die DIHK spricht sich gegen ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe der PFAS mit ca. 10.000 verschiedenen Einzelsubstanzen aus. Denn es würde wichtige Teile der deutschen und europäischen Wirtschaft vor technisch und wirtschaftlich kaum lösbaren Herausforderungen stellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefährden. 

Kontakt

Porträtfoto Kathrin Riedler
Kathrin Riedler Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik