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Der Europäische Rat hat sich am 9. November auf eine Position zur Luftqualitätsrichtlinie verständigt.
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Der Europäische Rat hat sich am 9. November auf eine Position zur Luftqualitätsrichtlinie verständigt.
Die Mitgliedstaaten schlagen unter anderem erweiterte Ausnahmemöglichkeiten bis zum Jahr 2040 vor (Artikel 18). Für das Erstellen von Luftqualitätsplänen sollen sie 3 statt bisher 2 Jahre Zeit erhalten (Artikel 19). Zudem erweitern sie die Möglichkeiten, grenzüberschreitende Luftschadstoffe zu berücksichtigen (Artikel 21). Die Regelungen zu Klagemöglichkeiten, Schadensersatz und Strafen will der Rat deutlich stärker einschränken (Artikel 27 - 29).
An der Höhe der umstrittenen Grenzwerte nahmen die Mitgliedstaaten im Vergleich zum Kommissionsentwurf keine Änderungen vor. Die Bundesregierung hatte nach Diskussionen im Bundestag die Fraktionen informiert, dass sie sich für Ausnahmemöglichkeiten und Flexibilisierungen einsetzen würde.
Rat, Parlament und Kommission müssen nun im Trilog Kompromisse finden. Das EU-Parlament hatte sich bereits im Oktober u. a. für sehr viel strengere Grenzwerte ausgesprochen.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des Rats:
Unterlagen des EU-Parlaments:
Procedure File: 2022/0347(COD) | Legislative Observatory | European Parliament (europa.eu)
Seite des Deutschen Bundestages:
Deutscher Bundestag - Antrag zum Aufschub von EU-Vorschriften zur Luftqualität abgelehnt