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Neue Maßnahmen gegen Lebensmittel- und Textilverschwendung

Verantwortung für Hersteller soll erweitert werden
Ein Berg aus Altkleidern

Weniger Lebensmittelabfälle und mehr Verantwortung für Textil-Produzenten

© Spencer Platt / Staff / Getty Images

Bis 2030 müssen EU-Mitgliedstaaten Lebensmittelabfälle deutlich reduzieren. Zudem wird eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt, wodurch Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen und sich in allen Mitgliedstaaten registrieren müssen.

Bis Ende 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele erreichen:

  • 10 Prozent weniger Abfälle in der Lebensmittelverarbeitung und -produktion
  • 30 Prozent weniger pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Catering und in Haushalten

Die Basis für diese Berechnung bildet der durchschnittliche jährliche Abfall zwischen 2021 und 2023. Zudem sollen Unternehmen, die wesentlich zur Lebensmittelverschwendung beitragen, künftig die Spende von noch genießbaren, aber nicht verkauften Lebensmitteln erleichtern.

Textilhersteller, die Produkte in der EU anbieten – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Union ansässig sind – müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte tragen. Diese sogenannte "erweiterte Herstellerverantwortung" (EPR) muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr zur Einhaltung der Vorgaben. Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Hersteller, welche erstmals Textilerzeugnisse in ihrem Hoheitsgebiet anbieten, einen bevollmächtigten Vertreter benennen, um die Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung in ihrem Land zu erfüllen. Hersteller müssen sich in jedem Land registrieren, in dem sie Textilerzeugnisse auf den Markt bringen. Die Kommission wird eine Website einrichten, mit Links zu allen nationalen Registern, um die Registrierung der Hersteller in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die Regelung betrifft unter anderem Kleidung, Schuhe, Accessoires, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Auf Initiative des Parlaments können auch Matratzenhersteller in die EPR-Systeme einbezogen werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten bei der Festlegung der finanziellen Beiträge besonders umweltschädliche Praktiken wie Ultra-Fast-Fashion berücksichtigen.

Das Gesetz wird nun offiziell unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 20 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2023 zurück. Rat und Parlament hatten sich schon im Februar 2025 vorläufig auf einen Text geeinigt. 

Kontakt

Porträtfoto Kathrin Riedler
Kathrin Riedler Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik