
© Dmitry Kovalchuk / iStock / Getty Images Plus
Die Regierungskoalition im Bundestag hat sich auf einen Änderungsantrag zur bereits seit Juni 2023 im Bundestag liegenden Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt.
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Die Regierungskoalition im Bundestag hat sich auf einen Änderungsantrag zur bereits seit Juni 2023 im Bundestag liegenden Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt.
Damit sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November (sogenannte Beschleunigungspakt) umgesetzt werden. Der Antrag soll am 5. Juni im Umweltausschuss und später im Bundestags-Plenum beschlossen werden. Der Bundesrat muss ebenfalls noch zustimmen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Erste Einschätzung: Der Änderungsantrag setzt viele Forderungen der IHK Organisation zu Fristen, Vollständigkeit und digitalem Genehmigungsverfahren um und wird nach unserer Einschätzung zur Beschleunigung aller Verfahren beitragen. Bei der sogenannten Stichtagsregelung und fakultativem Erörterungstermin setzte die Koalition den Beschleunigungspakt allerdings nicht um. Wie weit insbesondere die Behördenbeteiligung deshalb künftig zur Einhaltung der Fristen in allen Verfahren beitragen kann, muss erst die Genehmigungspraxis zeigen.
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