Pfadnavigation

Sonderbericht des EuRH: Kritik an EU im Corona-Wiederaufbau

Finanzielle Unterstützung führt nur teilweise zu einer Verbesserung des Unternehmensumfelds
bab-2025-11-03-resilienzfazilität

Die Aufbau- und Resilienzfazilität soll die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen beschleunigen

© Constantine Johny / Getty Images

Die Rechnungsprüfer des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) setzen sich in ihrem Sonderbericht vom 27. Oktober kritisch mit dem Konzept und den Ergebnissen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) auseinander. Im Ergebnis trügen die ARF-Maßnahmen den Herausforderungen im Bereich des Unternehmensumfelds nur teilweise Rechnung.

Im Februar 2021 wurde - als Reaktion auf die Covid‑19-Pandemie – die mit 650 Milliarden Euro ausgestattete Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet. Der Rechnungshof hat in einem Sonderbericht untersucht, ob mit den ARF-Maßnahmen (Investitionen und Reformen) die in den länderspezifischen Empfehlungen (LSE) des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen im Bereich des Unternehmensumfelds angegangen und die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden. Ziel war es, dass die Fazilität die wirtschaftlichen Folgen von Corona abmildert und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung dadurch fördert, dass sie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung umfassender Reformen und Investitionen unterstützt.

In seiner Untersuchung berücksichtigte der Rechnungshof ARF-Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten (157 Reformen und 254 Investitionen), welche die EU-Kommission den das Unternehmensumfeld betreffenden Punkten der Länderspezifischen Empfehlungen zugeordnet hat. Ein "besseres Unternehmensumfeld" zeichnet sich nach Auffassung des EuRH durch folgende Kriterien aus: die Förderung privater Investitionen, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung und Liquidität, die Verringerung des regulatorischen oder administrativen Aufwands, die Vereinfachung der Steuersysteme oder eine sonstige allgemeine Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. 

Der EuRH hat seine Untersuchung im Zeitraum von Februar 2020 bis April 2025 auf insgesamt 25 Reformen des Unternehmensumfelds in vier Mitgliedstaaten (Bulgarien, Spanien, Zypern und Österreich) beschränkt. Er kommt zu dem Schluss, dass mit den Mitteln der ARF nur ein Teil der Probleme im wirtschaftlichen Umfeld von Unternehmen verbessert worden seien. Einige strukturelle Probleme in diesem Bereich seien nicht einmal angegangen worden. In einem Drittel der Mitgliedstaaten seien bislang keine Fortschritte zu verzeichnen.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Sonderberichts erklärte die Europäische Kommission, ein zentrales Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität bestehe darin, die Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen zu beschleunigen. In Bezug auf zwei Drittel der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen beim Unternehmensumfeld sei das zumindest teilweise gelungen. Dies bestätige, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der strukturellen Herausforderungen im Unternehmensumfeld der gesamten EU spiele. Den kritischen EuRH-Einschätzungen hält die EU-Kommission entgegen, dass die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt sind. Der Erfolg des Corona-Wiederaufbaus werde sich erst in den kommenden Jahren in vollem Umfang zeigen. 

Kontakt

Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern