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Stop-the-clock-Regelung der CLP-Verordnung veröffentlicht

Neuer Geltungsbeginn ist der 1. Januar 2028
Zwei Chemikalien werden zusammen geschüttet

Der Rat beschließt Verschiebung der Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf 2028

© KateLeigh/ iStock/ Getty Images

Rat und Parlament haben die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen.

Dieses sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibuspakets, das die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.

In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 für einige und der 1. Januar 2027 für andere festgelegt. 

Gleichzeitig gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter, um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen. 

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Porträtfoto Kathrin Riedler
Kathrin Riedler Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik