Dieses sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibuspakets, das die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 für einige und der 1. Januar 2027 für andere festgelegt.
Gleichzeitig gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter, um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen.