Mit der jüngsten Auszahlung von 6 Milliarden Euro an Spanien am 31. März 2023 hat die Europäische Kommission die Grenze von 150 Milliarden Euro an finanzieller Förderung für den Corona-Wiederaufbau in den Mitgliedstaaten überschritten.
Aufbauplan NextGenerationEU mehr und mehr genutzt
Bereits über 150 Milliarden Euro ausgezahltAuch Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung für Investitionen und Reformen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem Kernstück des Wiederaufbaufonds NextGenerationEU. Allerdings hat es seine 25,6 Milliarden Euro an Zuschüssen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft und die Digitalisierung im Land bislang nicht abgerufen.
Nun hat die Kommission eine laufend aktualisierte interaktive Landkarte online gestellt, die einen Überblick über ausgewählte ARF-geförderte Reformen und Investitionen gibt. Sie zeigt deren Standort in den Mitgliedstaaten und informiert über den jeweils aktuellen Stand. Zu bedenken ist, dass manche Mitglieder – dazu gehört auch Deutschland – ihre Projekte teilweise mit Geld aus ihren nationalen Haushalten anstoßen, ohne bereits EU-Fördermittel erhalten zu haben. Über die Karte kann unproblematisch auf die Länderseiten der ARF-Website und andere Datenbanken zugegriffen werden, zum Beispiel zu nationalen Aufbauplänen oder einzelnen Projekten . Die Karte sagt nichts darüber aus, wie die Kommission in Zukunft die Erfüllung der Etappenziele oder Zielwerte für ein bestimmtes Projekt bewerten wird.
Hintergrund
Der Wiederaufbauplan NextGenerationEU ist ein über 800 Milliarden Euro schweres, befristetes Aufbauinstrument. Es soll die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abfedern und Europa umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester machen. Sein Herzstück ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – ein Instrument, das Finanzhilfen und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den EU-Staaten bereitstellt. Um Mittel aus der ARF zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne erstellen, in denen sie darlegen, wie sie die Mittel investieren wollen. Vor einer jeden Auszahlung prüft die EU-Kommission, ob die zuvor vereinbarten Etappenziele und Zielvorgaben auch tatsächlich erreicht wurden.