Mit Blick auf die allgemeine Lage hebt der Bericht den möglichen Widerspruch hervor, dass sich die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr zwar schwach entwickelte, die Bewertungen an den Finanzmärkten bis Ende des Berichtszeitraums aber auf hohem Niveau blieben. Nichtsdestotrotz sei der Finanzsektor stabil: der deutsche Bankensektor sei widerstandsfähig und profitiere von soliden Gewinnen. Auch Nichtbanken-Finanzintermediäre (zum Beispiel Versicherungen, Fonds, Zahlungsdienstleister) erwiesen sich als robust.
Als potenzielles Risiko hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Kreditportfolien von Banken im Blick: Die durchschnittlichen Risikogewichte für das Kreditportfolio, insbesondere bei den großen, systemrelevanten Banken, seien trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung relativ gering. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die modellbasierte Ermittlung der Kreditrisiken am aktuellen Rand zu Unterschätzungen führen könnte. Ursächlich dafür sei unter anderem die Nutzung historischer Durchschnitte in den Modellberechnungen, die naturgemäß rückblickend seien und nur langsam auf schnelle Änderungen der Parameter reagierten. Bei stark steigenden Risikogewichten könnten Banken gezwungen sein, ihre Kreditvergabe einzuschränken, um die Eigenkapitalquoten stabil zu halten. Die notleidenden Kredite nahmen, ausgehend von einem historisch niedrigen Niveau, im vergangenen Berichtsjahr zu.
Immobilienmarkt bleibt ambivalent
Einen speziellen Fokus legt der AFS auf die weiterhin erhöhten Verwundbarkeiten am Gewerbeimmobilienmarkt. Analysen der Bundesbank deuteten auf ein erhöhtes Risiko für weitere Preisrückgänge in diesem Sektor hin, was entsprechende Konsequenzen für die Bewertung der Kreditportfolien zur Folge hätte. Im Gegensatz dazu stabilisierten sich die Preise am Wohnimmobilienmarkt im Jahr 2024 und die Verwundbarkeiten gingen geordnet, wenn auch noch nicht vollständig, zurück.
Der AFS wird die Entwicklungen weiterhin beobachten und bewerten. Bei Bedarf kann der Ausschuss empfehlen, die makroprudenziellen Maßnahmen (Antizyklischer Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer oder kreditnehmerbezogene Instrumente) einer veränderten Risikolage flexibel anzupassen.
Was macht der Ausschuss für Finanzstabilität?
Der Ausschuss für Finanzstabilität wurde als Lehre aus der Finanzkrise zur Überwachung der Risikolage im deutschen Finanzsystem im Jahr 2013 eingesetzt. Er besteht aus je drei stimmberechtigten Vertretern der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einem nicht-stimmberechtigten Vertreter der BaFin. Der Ausschuss tagt quartalsweise und kann Warnungen aussprechen oder den Einsatz von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen empfehlen. Einmal im Jahr erstattet er dem Deutschen Bundestag Bericht.
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