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Bürokratieabbau: DIHK beteiligt sich an Umfrage des BMWK zu EU-Normen

Konsultation des Ministeriums bezieht sich auf den Bereich „ökologische Transformation“
BB Bürokratieabbau

© Matelly / Image Source / Getty Images

Die Ankündigung der EU-Kommission zur Reduzierung der durch EU-Recht induzierten Berichterstattungspflichten um 25 Prozent wirkt sich auch auf die Bestrebungen der Bundesregierung aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete eine Konsultation, bei der die größten bürokratischen Hemmnisse für die „ökologische Transformation“ durch EU-Normen genannt werden konnten. Mit der Abfrage möchte das BMWK Vorschläge erhalten, mit denen sich der Zweck der EU-Regelungen leichter erreichen lässt.

Mitte März 2023 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent reduzieren zu wollen. Entsprechende Vorschläge sollen im Herbst 2023 vorgelegt werden. Um zu diesem Prozess beizutragen, startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Konsultation, bei der alle Teilnehmenden fünf bürokratische Hemmnisse für die „ökologische Transformation“ durch EU-Normen nennen konnten. 

Details zur BMWK-Online-Konsultation 

Konkret hat das BMWK um die Nennung „unnötiger“ EU-Bürokratie aus folgenden Bereichen gebeten: Energie / Erneuerbare Energien, Recycling und Kreislaufwirtschaft, klimaneutrale Wirtschaft, Wasserstoffwirtschaft, emissionsarme Mobilität, energieeffiziente Gebäude, Zukunfts- und Klimainvestitionen sowie weitere Bereiche der ökologischen Transformation.  

Laut dem BMWK soll der „Zweck bestehender EU-Regelungen [mit den Bürokratieabbau-Vorschlägen] einfacher erreicht werden – ohne (Schutz-)Standards zu senken“. Hinweise zu fehlender Harmonisierung auf EU-Ebene waren ebenfalls hilfreich. Zudem konnten Hinweise auf eine strengere Umsetzung von EU-Recht durch Deutschland genannt („gold-plating“).  

Bürokratieabbauvorschläge der DIHK 

Die DIHK empfiehlt Vereinfachungen etwa zu den Registrierungspflichten der Abfallrichtlinie, der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ oder der Verpackungsrichtlinie. So schlägt die DIHK beispielsweise vor, die Vereinfachung von Registrierungs- oder Kennzeichnungspflichten durch eine einmalige Registrierung in einem Mitgliedstaat zu erreichen. Auch Harmonisierungen von Meldeplattformen wären förderlich. 

Mit Bürokratieabbau mehr Wettbewerbsfähigkeit gewinnen 

Wie sehr komplizierte Vorschriften und Dokumentationspflichten gerade auch den Mittelstand belasten, zeigt eine beispielhafte DIHK-Studie zum Gastgewerbe. Danach verwendet ein durchschnittliches Unternehmen im Gastgewerbe jede Woche circa 14 Stunden für die Erfüllung bürokratischer Aufgaben. Mit einem entschlossenen und pragmatischen Bürokratieabbau erhalten die Unternehmen wieder mehr Zeit für die Weiterentwicklung des Unternehmens und für Innovationen. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Daher begrüßt die DIHK die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission und der Bundesregierung, spürbare Entlastungen der Betriebe durch Bürokratieabbau zu erreichen. Für den Mittelstand ist es jedoch wichtig, dass es nicht nur bei Ankündigungen wie einem „Deutschland-Tempo“ bleibt, sondern konkrete Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.  

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau