Die vom Bundesministerium der Finanzen angestoßene Überprüfung verschiedener Maßnahmen im Bundeshaushalt 2025, die die Finanzierungslücke unter den Vorgaben der Schuldenbremse verkleinern sollen, kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Bundeshaushalt 2025 – Finanzierungslücke nicht einfach zu schließen
Erste Überprüfung geplanter Korrekturmaßnahmen fällt unterschiedlich ausAls das Bundeskabinett am 17. Juli den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 beschlossen hat, wies der Haushalt noch eine "Globale Minderausgabe" (GMA) von 17 Milliarden Euro auf. Bei den GMA handelt es sich um Minderausgaben, die noch nicht durch konkrete Maßnahmen hinterlegt sind. Eine solche GMA ist an sich nicht ungewöhnlich, sondern ein übliches Vorgehen, weil der Haushaltsvollzug regelmäßig nicht den Umfang der Planungen erreicht, unter anderem, weil Projekte aufgrund von Kapazitätsengpässen bei Planung, Genehmigung und Durchführung langsamer umgesetzt werden als erwartet.
Ideen der Bundesregierung
Ziel der Bundesregierung ist es, bis zur Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundestag und den Bundesrat die GMA um rund 8 Milliarden Euro zu reduzieren – was dann einer "normalen" Größenordnung entsprechen würde. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung drei Maßnahmen prüfen lassen: ein Darlehen an die DB InfraGO AG als finanzielle Transaktion und damit als Ersatz für den im Regierungsentwurf veranschlagten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, ein Darlehen an die Autobahn GmbH als finanzielle Transaktion und damit als Ersatz für den im Regierungsentwurf veranschlagten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt und eine strukturelle Vereinnahmung eines Liquiditätsüberschusses bei der KfW nach Schlussabrechnung der Gaspreisbremse.
Auswirkungen auf die Verschuldungsmöglichkeiten
Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 (Newsletter Juli 2024) ist bislang eine Neuverschuldung in Höhe von 43,8 Milliarden Euro eingeplant. Dieser Betrag teilt sich auf in neue Kredite in Höhe von 24,2 Milliarden Euro und sogenannte finanzielle Transaktionen von 19,6 Milliarden Euro.
Die neuen Kredite in Höhe von 24,2 Milliarden Euro setzen sich zusammen aus nach der gemäß Schuldenbremse regulären 14,4 Milliarden Euro (0,35 Prozent des BIP in Höhe von geschätzten 4,1 Billionen Euro) und einer Konjunkturkomponente von 9,8 Milliarden Euro, denn in wirtschaftlich schwachen Zeiten erlaubt die Schuldenbremse über die Konjunkturkomponente eine höhere reguläre Verschuldung. Dieses Volumen ist die maximale Kreditaufnahme, die mit den Vorgaben der Schuldenbremse vereinbar ist. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll in 2025 und im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2028 eingehalten werden.
Diskussion um Bewertung der "finanziellen Transaktionen"
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat vor der Einbringung des Entwurfs in den Bundestag prüfen lassen, ob die Umwandlung von Zuschüssen an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH in verzinsliche Darlehen, die dann nicht bei der Schuldenbremse angerechnet werden, der Verfassung entspricht. Prüfer war Prof. Johannes Hellermann, Universität Bielefeld. Zudem hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner den Wissenschaftlichen Beirat des BMF beauftragt, neben einer verfassungsrechtlichen Prüfung auch eine wirtschaftliche Prüfung durchzuführen. Dabei sollte es dann auch um die Konditionen der Darlehensgewährung und die Modalitäten bei der Rückzahlung gehen.
Ergebnisse der Gutachten
Sowohl das Rechtsgutachten von Prof. Hellermann als auch der Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF liegen nun vor. Danach lassen sich die bisherigen Planungen nur teilweise verfassungsfest umsetzen. So sollten die Überschüsse nach der Schlussabrechnung der Gaspreisbremse nicht strukturell im Bundeshaushalt vereinnahmt und zur Reduzierung der Bodensatz-GMA verwendet werden. Prof. Hellermann empfiehlt, die Mittel zur Tilgung des zur Finanzierung der Gaspreisbremse genutzten Notlagenkredits zu nutzen. Eine Darlehensvergabe an die DB InfraGO AG hält Prof. Hellermann grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig.
Der Wissenschaftliche Beirat formuliert allerdings erhebliche Zweifel an der ökonomischen Effizienz einer solchen Maßnahme. Ein Darlehen an die Autobahn GmbH wäre nach Prof. Hellermann dann eine finanzielle Transaktion, wenn eine Rückzahlung des Betrags erwartet werden könnte. Das kann aber hier nicht stattfinden, weil die Autobahn GmbH – zumindest bisher – nicht über eigene Einnahmen verfügt. Das ließe sich grundsätzlich gesetzlich ändern, würde aber einige Zeit in Anspruch nehmen.