Während das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz demnächst im Bundestag erstmalig beraten wird, hat sich der Bundesrat am 26. April 2024 in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes geäußert.
Bundesrat äußert sich zum Bürokratieabbau
Stellungnahme des Bundesrats zum BEG IV liegt vorDas Bundeskabinett hat am 13. März 2024 den Regierungsentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) beschlossen, mit dem „unnötige“ Bürokratie abgebaut werden soll. Diese Entlastung ist auch dringend notwendig, weil die jährliche Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie nach Schätzungen des Nationalen Normenkontrollrates bereits bei 65 Milliarden Euro liegt. Das Ausmaß an Bürokratie ist zu einem innovations- und wachstumshemmenden Standortfaktor geworden. Unternehmen brauchen daher eine deutlich spürbare Entlastung von Bürokratie und eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Mit dem jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren des BEG IV sollen erste Entlastungsschritte unternommen werden. Am 26. April 2024 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum BEG IV abgegeben.
Verbesserungsvorschläge für das BEG IV
Konkrete Nachbesserungen hat der Bundesrat unter anderem für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen eingefordert. Damit folgt er den Forderungen der DIHK (Link zur DIHK-Stellungnahme) und stellt in seiner Stellungnahme ausdrücklich fest, dass durch die derzeit noch gültigen Schriftformvorgaben „ein hoher bürokratischer Aufwand“ entsteht. Daher sollte die Textform zugelassen werden. Ergänzend sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für die im Referentenentwurf des BEG IV vorgesehene Erleichterung durch die elektronische Form (§ 126a BGB), denn diese sei „praxisfremd und zu aufwändig“.
Auch für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren spricht sich der Bundesrat aus. Hierfür soll über das BEG IV das Bundesnaturschutzgesetz aktualisiert werden, wodurch über entsprechende Verwaltungsvorschriften einheitliche Artenschutzstandards für Bauvorhaben an bestehenden Bahnanlagen entstehen würden. Mit dieser Änderung setzt der Bund einen Baustein des zwischen Bund und Ländern beschlossenen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung um. Aus Sicht der DIHK sollten aber nicht nur für Vorhaben an Bahnanlagen einheitliche Artenschutzstandards festgelegt werden. Dafür spricht sich auch der Bundesrat aus und „bekräftigt die Erforderlichkeit entsprechender Artenschutzstandards, um auch diese Vorhaben zu beschleunigen“.
Ergänzungsmöglichkeiten am BEG IV
Da allerdings bereits immer neue belastungsintensive Regelungen wie das EU-Lieferkettengesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung die Entlastungseffekte des BEG IV zu schmälern drohen, erwarten die Unternehmen einen Befreiungsschlag von der Bürokratie. Um das zu erreichen, sollten die guten Ansätze des BEG IV durch weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die IHK-Organisation hat hierfür zahlreiche Vorschläge eingereicht (Link zur DIHK-Webseite) und auch der Bundesrat sieht Ergänzungsbedarf.
Konkret fordert der Bundesrat weitere Erleichterung beispielsweise bei den Aushangpflichten bundesgesetzlicher Vorschriften oder eine Prüfung von Harmonisierungen im Handels-, Sozial- und Steuerrecht. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auch auf europäischer Ebene für den Bürokratieabbau sowie kleine- und mittelständische Unternehmen einzusetzen. Ein Kernpunkt ist die Schaffung einer sogenannten „mid-cap“-Unternehmenskategorie, die für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und bis zu einer noch definierenden Obergrenze gilt. Die Hoffnung: Ähnlich den administrativen Erleichterungen für KMUs könnte es auch für diese „mid-cap“-Unternehmen zu Entlastungen von unnötiger Bürokratie kommen.
Die Stellungnahme des Bundesrats ist unter diesem Link erreichbar.
Am 8. Mai 2024 hat sich die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats geäußert, sieht jedoch bei vielen Vorschlägen keinen weiteren Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf (ab Seite 174 der Drucksache 20/11036).