In den letzten Wochen kam es mit der Einbringung des Bundeshaushalts 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 sowie der gleichzeitigen Vorlage des Entwurfs des zweiten Finanzierungs- und Realisierungsplans der Autobahn GmbH des Bundes zu Diskussionen, wie eine bestehende Finanzierungslücke für Neubauvorhaben geschlossen werden kann.
Nun hat sich die Bundesregierung auf Anpassungen beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verständigt, die wiederum neue Möglichkeiten im Etat des Verkehrsministeriums im Kernhaushalt schaffen.
„Alles, was baureif ist, wird auch gebaut.“
Nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag „Erhalt vor Neubau“ waren die Mittel für den Bereich Verkehr im SVIK für die Sanierung von Brücken und Tunneln bestehender Infrastruktur vorgesehen. Durch die in der Haushaltsplanung vollzogene Umschichtung von Maßnahmen aus dem Kernhaushalt des Bundes in das SVIK und die damit verbundene deutliche Reduzierung des Verkehrsetats stand zu befürchten, dass baureife Neubau-Projekte nicht ausfinanziert sind.
Nun soll durch eine Erweiterung der Zweckbestimmung im Wirtschaftsplan des SVIK dort die Finanzierung weiterer Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro bis 2029 möglich sein, die bisher im Kernhaushalt veranschlagt waren. Diese Mittel sollen aus dem Programmbereich „Mikroelektronik“ des SVIK umgeschichtet werden.
Die in gleicher Höhe entstehenden Spielräume im Einzelplan des Bundesverkehrsministeriums sollen ermöglichen, dass baureife (das heißt mit Baurecht) und planfestgestellte Maßnahmen vorangebracht werden können.
Außerdem soll die Flexibilität im unterjährigen Haushaltsvollzug im SVIK verbessert werden, um die Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure nochmals zu erhöhen. In Fällen besonderer Mehrbedarfe sollen haushaltsrechtlich übliche Möglichkeiten, wie etwa überplanmäßige Ausgaben, genutzt werden.
Perspektivisch sollen weitere Mittel mobilisiert werden. So strebt die Bundesregierung die Etablierung der Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH des Bundes an. In der jetzigen Struktur als 100prozentiges Unternehmen des Bundes ohne eigene Einnahmen würde jedoch diese Verschuldung die Schulden des Gesamtstaats Deutschland erhöhen. Ziel sind außerdem mehr Öffentlich-Private Partnerschaften.
Identifizieren, Priorisieren, Evaluieren
Gleichzeitig wurde nochmals vereinbart, vorrangige Verkehrsprojekte zu identifizieren und zu priorisieren. Die bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen deutlich verbessert werden, um die Investitionen effizient und kostenschonend einzusetzen. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob die Mittel insgesamt und ausreichend im geplanten Umfang zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zum Einsatz kommen. Angesichts der erheblichen Ausgabereste, die in den letzten Jahren im Bundesverkehrsministerium angefallen, ist ein effizienterer Mitteleinsatz zu begrüßen.
Die Bundesregierung erhofft sich das Heben von Einsparpotenzialen durch eine effizientere Mittelbewirtschaftung und serielles/standardisiertes Bauen. Die deutliche Verbesserung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz erfolgen. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden.