Der Deutsche Bundestag hat eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten. Diese Abgabe ist nicht identisch mit der Plastikabgabe der EU, welche den EU-Haushalt mitfinanziert.
Deutschland führt Plastikabgabe ein
Beitrag zur Finanzierung der Reinigung öffentlicher RäumeMit dem am Abend des 2. März 2023 verabschiedeten Gesetzentwurf (20/5164) müssen die Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder vergleichbarem künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung bestimmter Umverpackungen beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen.
Das Gesetz (Deutscher Bundestag), das nun noch vom Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden muss, schafft die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung dieser Einwegkunststoffabgabe als „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“ durch das Umweltbundesamt (UBA). Das UBA soll den mit der Abgabe gespeisten „Einwegkunststofffonds“, der im Bundeshaushalt abgebildet wird, auch verwalten.
Die EU finanziert sich seit dem Jahr 2021 zu einem kleinen Teil aus dem Aufkommen einer EU-Plastikabgabe. Diese wird auf jedes Kilo nicht-wiederverwerteten Plastiks erhoben und aus nationalen Steuermitteln nach Brüssel überwiesen. Mit diesem EU-Eigenmittel hat die nun beschlossene nationale Abgabe, deren Aufkommen die kommunalen Haushalte stärken wird, nichts zu tun.