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Digitaler Gewerbesteuerbescheid – IHK-Arbeit zahlt sich aus

IHKs gewinnen Pilot-Unternehmen für das Projekt
Gs Digitaler Gewerbesteuerbescheid

© sod tatong / Moment / Getty Images

Ein Vorhaben im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die elektronische Abrufbarkeit des Gewerbesteuerbescheides, der digitale Gewerbesteuerbescheid. Hintergrund ist, dass jede hebeberechtigte Gemeinde in Deutschland bisher die Gewerbesteuerbescheide an die Betriebe Ihres Gemeindegebietes beziehungsweise dortige Betriebsstätten in Papierform versendet. Diese Bescheide sehen zum Teil sehr unterschiedlich aus. Das beeinträchtigt ihre Maschinenlesbarkeit erheblich.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde nun der digitale Gewerbesteuerbescheid implementiert, der vor allem die Auswertung der Gewerbesteuerbescheide für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden erleichtert. Bisher nehmen allerdings nur wenige Gemeinden und Unternehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Umso erfreulicher ist es, dass die IHK-Organisation hier unterstützen konnte, indem sie Pilot-Unternehmen in den Bundesländern gewinnen konnte. Auf diese sehenswerten Unterstützungsleistungen weist der „Newsletter Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ für das zweite Quartal 2023 von der init AG hin:

„Durch die Einbindung der Industrie- und Handelskammern ist es gelungen, unter anderem jeweils sieben Pilotunternehmen je Bundesland bis zum Sommer sicherzustellen. In Verbindung mit Aktivitäten der kommunalen Verbände, mindestens sieben Testkommunen je Bundesland zu erreichen, können wir sicherstellen, dass alle länderspezifischen Besonderheiten - wie beispielsweise unterschiedliche Gesetze beziehungsweise Regelungen zu den Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften - in unserem Projekt in der Spezifikation/Datensatz berücksichtigt werden.“

Das ist ein Paradebeispiel für erfolgreiche IHK-Arbeit in den Regionen. Wir hoffen, dass sich noch mehr Unternehmen und vor allem Kommunen von den Vorteilen des digitalen Gewerbesteuerbescheides überzeugen lassen. 

Der Newsletter kann mit formloser Mail an gewerbesteuer-newsletter@init.de abonniert werden.

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Porträtfoto Jens Gewinnus
Jens Gewinnus Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer