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DIHK-Stellungnahme zur Aktivrente

Steuerlicher Impuls gegen den Fachkräftemangel
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© PixelsEffect / E+ / Getty Images

Mit dem geplanten Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner will die Bundesregierung ein Zeichen gegen den Fachkräftemangel setzen. Die DIHK begrüßt diesen Impuls – warnt aber vor widersprüchlichen Frühverrentungsanreizen und fordert eine Ausweitung auf Selbständige.

Mit dem Aktivrentengesetz plant die Bundesregierung einen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 Euro jährlich für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die DIHK begrüßt in ihrer Stellungnahme diesen Schritt als klares Signal für längeres Arbeiten und Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens – ein zentraler Hebel gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Frühverrentung und Aktivrente: Kein Nebeneinander von Gegensätzen

Die DIHK warnt jedoch vor widersprüchlichen Anreizsystemen. Während die Aktivrente längeres Arbeiten fördern soll, bestehen weiterhin begünstigte Frühverrentungsmodelle, wie die abschlagfreie Rente ab 63. Diese reduzieren das Arbeitsangebot und konterkarieren die Ziele der Aktivrente. Die DIHK fordert daher: Frühverrentungsanreize müssen gestrichen werden, um die Wirkung der Aktivrente nicht zu verwässern.

Frührentner aktivieren – Potenziale nutzen

Auch Rentnerinnen und Rentner, die bereits frühzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, sollten von der Aktivrente profitieren können. Viele verfügen über wertvolle Berufserfahrung und sind bereit, wieder tätig zu werden. Eine Stichtagsregelung könnte nach DIHK-Einschätzung sicherstellen, dass keine gezielten Frühverrentungen zur Ausnutzung der neuen Steuerregelung erfolgen.

Selbständige außen vor – eine verpasste Chance

Der Gesetzentwurf beschränkt die Steuerfreiheit auf sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Selbständige und Freiberufler bleiben ausgeschlossen. Die DIHK kritisiert diese Einschränkung und fordert eine Ausweitung auf alle Erwerbsformen, um das Arbeitsangebot umfassend zu stärken.

Technische Umsetzung braucht Vorlauf

Die Aktivrente bringt neue Anforderungen für die Lohnabrechnung mit sich. Unterschiedliche Freibeträge müssen korrekt verarbeitet werden. Die DIHK weist darauf hin, dass Arbeitgeber hierfür einen Vorlauf von mindestens zwei Monaten benötigen. Der Gesetzgeber sollte dies bei der Einführung berücksichtigen und ausreichend Zeit für die technische Implementierung einräumen.

Kontakt

 Christian Lebrecht, Referatsleiter Lohn-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung
Christian Lebrecht Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, Erbschaft- und Schenkungsteuer