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Einführung der globalen Mindeststeuer zum 1. Januar 2024

BMF veröffentlicht Diskussionsentwurf
Globale Mindeststeuer

© Yuichiro Chino / Moment / Getty images

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 20. März 2023 den lang erwarteten Diskussionsentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von großen Unternehmen veröffentlicht. Der Entwurf basiert auf den entsprechenden Ausarbeitungen des OECD/Inclusive Framework und den Vorgaben der EU-Richtlinie vom 14. Dezember 2022. Geplant ist, dass bereits im Juni 2023 das Gesetzgebungsverfahren mit der offiziellen Vorlage eines Referentenentwurfs eingeleitet wird.

Mit dem weltweit unter über 140 Staaten abgestimmten Vorhaben wird ein zusätzliches, neues Besteuerungssystem für große Unternehmensgruppen geschaffen, welches als GloBE (Global Anti-Base Erosion Rules) bekannt ist. Ziel ist es, eine Mindeststeuerbelastung von 15 Prozent für große Unternehmensgruppen herzustellen. Hierzu werden Unternehmenseinheiten, die in ausländischen Staaten einer Steuerbelastung unterhalb von 15 Prozent unterliegen, zum Beispiel im Sitzstaat der Konzernmutter einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen.

Diskussionsentwurf des BMF

Der nunmehr vorgelegte Diskussionsentwurf für ein „Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union“ (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) enthält in Artikel 1 die hierzu erforderlichen Regelungen zur Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland. Das neue Steuersystem wird nicht in das bestehende Unternehmenssteuerrecht (EStG/KStG) eingefügt, vielmehr wird mit dem „Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)“ ein eigenständiges Besteuerungssystem geschaffen.

Herausforderungen für Unternehmen und Steuerverwaltung

Die Umsetzung der GloBE in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen vor große Probleme, da sie bis zum 1. Januar 2024 die komplexen Prozesse zur Datenerfassung, -aufbereitung und Erklärung konzernweit implementieren müssen. Dieses ist jedoch angesichts der Komplexität der Regelungsmaterie und der Notwendigkeit, neue IT-Strukturen zu entwickeln, kaum möglich. Gleiches gilt für die Finanzverwaltungen, die das neue Steuerverfahren administrieren müssen.

Das neue Besteuerungssystem sieht zudem eine Vielzahl an neuen Begrifflichkeiten und Regelungsinstrumenten vor. Genannt seien hier nur die „Primärergänzungssteuer“, die „Sekundärergänzungssteuer“ oder die „nationale Ergänzungssteuer“. Es ist daher von besonderer Bedeutung, diese neuen Regelungen passgenau in das bestehende deutsche Unternehmensteuerrecht einzufügen, welches ohnehin schon äußerst komplex ist – man denke nur an die Hinzurechnungsbesteuerung, Lizenzschranke, Zinsschrank etc.

DIHK-Fachtagung am 16. Juni 2023

Um Unternehmen bei der Implementierung der notwendigen Maßnahmen zu unterstützen und Lösungen für eine passgenaue Eingliederung des neuen Besteuerungsregimes in das deutsche Steuerrecht zu diskutieren, werden wir am 16. Juni 2023 in Berlin eine DIHK-Fachtagung zu den konkreten Detailfragen veranstalten.

Kontakt

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht