Hintergrund ist die Umsetzung der EuGH- und BFH-Rechtsprechung in nationales Recht durch das Jahressteuergesetz 2024.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz?
Holzhackschnitzel unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie in die Zolltarifposition 4401 eingereiht werden und objektiv zum Verbrennen bestimmt und geeignet sind.
Maßgeblich für die Eignung als Brennmaterial sind:
- Art der Aufmachung beim Verkauf (zum Beispiel Verpackung, Kennzeichnung)
- Bei einem Feuchtegrad von unter 25 Prozent wird die Eignung als Brennmaterial angenommen. Auch bei höherem Feuchtegehalt kann der ermäßigte Steuersatz angewendet werden, wenn der Erwerber versichert, dass eine sofortige thermische Verwertung ohne weitere Bearbeitung erfolgt (zum Beispiel durch geeignete Heiztechnik).
Anders als bisher ist die Abgabemenge nicht mehr entscheidend für die steuerliche Einstufung.
Anwendungsregelung
Die neuen Regelungen gelten für Umsätze ab dem 6. Dezember 2024. Für Umsätze bis 30. September 2025 wird es nicht beanstandet, wenn sich beide Vertragsparteien übereinstimmend auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs auf die Regelungen des BMF-Schreibens vom 4. April 2023 berufen.
Hintergrund
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Umsetzung der EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Holzhackschnitzeln in nationales Recht umgesetzt. Danach unterliegen diese nunmehr als Brennholz dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, wenn sie in Position 4401 des Zolltarifs eingereiht werden. Zuvor war die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes verweigert worden mit dem Hinweis darauf, dass es sich weder um Brennholz als solches noch um Holzabfälle beziehungsweise Holzausschuss handelt.
Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung. Sie finden es unter folgendem Link.