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Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie läuft aus

Keine weitere Verlängerung der temporären Absenkung
Ng Ermäßigter Umsatzsteuersatz

© Thomas Barwick / Stone / Getty Images

Vor dem Hintergrund fehlender Haushaltsmittel hat sich das Parlament entschieden, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2024 gilt daher im Restaurant wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Mit dem (ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, um die Branche während der Krise zu entlasten. Die Maßnahme war daher ursprünglich auf die Zeit vom 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 beschränkt. In den Folgejahren wurde die Regelung mehrfach verlängert. Nunmehr läuft sie zum 31. Dezember 2023 aus.  

Die Lieferung von Speisen wird weiterhin mit 7 Prozent besteuert. Das betrifft unter anderem das Essen zum Mitnehmen und viele Lebensmittel im Supermarkt. 

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Portraitfoto Brigitte Neugebauer
RA Brigitte Neugebauer Referatsleiterin Umsatzsteuer, Verfassungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)