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EU-Rat billigt länderspezifische Empfehlungen

Im Fokus: Haushalt, Kohäsion, Fachkräftemangel und Dekarbonisierung
Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen auf verschiedenen Papieren, welche mit Statistiken bedruckt sind

© a-wrangler / iStock / Getty Images Plus

Mitte Juni präsentierte die Europäische Kommission das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2024. Zentraler Bestandteil des Pakets sind die sogenannten länderspezifischen Empfehlungen, die am 16. Juli in unterschiedlichen Ratsformationen diskutiert und gebilligt wurden. Sie enthalten Fristen für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen sowie einen empfohlenen Schuldenabbaupfad. 

Empfehlungen für die Haushaltsaufstellung  

In den Länderspezifischen Empfehlungen (LSE) wird Deutschland für seine schwache Binnennachfrage und – trotz gegenteiliger Ankündigungen – nur verhaltenen Investitionen kritisiert. Die Bundesregierung habe einige Maßnahmen zur Förderung von Investitionen ergriffen, allerdings noch keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Folglich müsse sie mehr für zusätzliche private und öffentliche Investitionen tun. Im Einzelnen wird empfohlen, "dass Deutschland 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um den haushaltspolitischen Spielraum für produktive Ausgaben zu vergrößern, indem die Finanzierung der ersten Säule des Rentensystems reformiert wird; den Steuermix zugunsten eines inklusiveren Wachstums und einer nachhaltigeren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden, insbesondere für Zweitverdienende, verringert werden (…)."

Des Weiteren empfiehlt sie, die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) zu beschleunigen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben. Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan ist die Basis für den Erhalt von Zuschüssen und Darlehen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds "Next Generation EU", der für Deutschland ein Volumen von knapp 30,3 Milliarden Euro umfasst. Der Rat der EU hat den von Deutschland noch einmal überarbeiteten DARP auf seiner Juli-Sitzung akzeptiert. Der DARP deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab. Die Gelder müssen bis spätestens Ende 2026 abgerufen werden.  

Die Mitgliedstaaten müssen ihre mittelfristigen Budgetpläne, die ab 2025 umzusetzen sind, der EU-Kommission bis zum 20. September 2024 vorlegen. Die Bundesregierung kann dabei versuchen, auf Änderungen am Referenzpfad hinzuwirken, braucht dafür aber Argumente – zum Beispiel konkrete Ausgabenumschichtungen oder Reformen. Die Kommission wird ihre Bewertung innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Pläne veröffentlichen. Der Ministerrat muss diese dann noch verabschieden.  

Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung von Kohäsionsprogrammen und STEP  

Der Rat sieht Herausforderungen im Bereich der Kohäsionspolitik insbesondere bei regionalen Unterschieden im Bereich Beschäftigung und Arbeitsproduktivität, bei einer zu langsamen Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, bei der Mittelbereitstellung für die Stärkung von Verwaltungskapazitäten sowie dem grünen und digitalen Wandel. Entsprechend wird Deutschland empfohlen, die Durchführung der Programme zu beschleunigen und die Prioritäten im Blick zu behalten. Auch die deutsche Wirtschaft, insbesondere KMU, kann von einer effektiven Kohäsionspolitik profitieren, weswegen eine effektive und schnelle Umsetzung zu befürworten ist.  

An dieser Stelle erwähnt der Rat explizit die Initiative "Plattform für strategische Technologien für Europa" (STEP), die Deutschland nutzen könnte, um die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien zu unterstützen. 

Kontakt

Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern