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Die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern

DIHK veröffentlicht Leitlinien für einen starken Wirtschaftsstandort
EU-Flagge vor dunklem Himmel

Gerade in schwierigen Zeiten benötigen europäische Unternehmen Unterstützung anstelle zusätzlicher Hürden

© Jonathan Kitchen / The Image Bank / Getty Images

Europa braucht eine neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit. Es gilt, sich in einer neuen globalen Weltordnung gut aufzustellen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa gerät im globalen Wettbewerb immer stärker unter Druck. Initiativen wie die Lissabon-Strategie und Europa 2020 sollten die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern; die damals angestrebten Ziele wurden jedoch großenteils nicht erreicht.

Nur wenn es Europa gelingt, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft mit globaler Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, werden andere Regionen diesem Modell folgen. Europa muss es nicht besser wissen, sondern besser machen! Offenheit und Vernetztheit im globalen Handel sind dabei ebenso wichtig für den Wirtschaftsstandort Europa wie die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie und Rohstoffen oder die technologische Souveränität bei Schlüsseltechnologien. Aus Sicht der Wirtschaft sind eine effiziente Regulierung und Verwaltung, die Innovationen, Investitionen und Wirtschaften erleichtern, unabdingbar.

Die DIHK hat im Juni 2023 zehn Leitlinien für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa beschlossen:

Immer wieder kündigt die EU an, Bürokratie abbauen zu wollen. Sie erzielt für die Unternehmen aber dabei bisher keine spürbaren Erfolge. Die Ankündigung von Kommissionspräsidentin von der Leyen, die Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent zu senken, wäre ein erster Schritt. Konkretes fehlt jedoch. Die DIHK und Eurochambres beteiligen sich mit Vorschlägen. Möglichkeiten für Bürokratieabbau bestehen jedoch an vielen Stellen – etwa bei einheitlichen Meldepflichten bei der Mitarbeiterentsendungs-Richtlinie, der Ausstellung von A1-Bescheinigungen, dem Datenschutz oder der Zertifizierungspflicht bei der Medizinprodukteverordnung.

Konkretes gibt es jedoch bei neuerlich drohenden Belastungen. Gesetzesvorhaben zum europäischen Lieferkettengesetz, der EU-Taxonomie (der sogenannten Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie) und den EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards, der Verpackungsverordnung oder dem Richtlinien-Entwurf für ein Recht auf Reparatur sind auf dem Weg. Angesichts der aktuell enormen Herausforderungen sollten diese Vorhaben mit erheblich geringeren (administrativen und bürokratischen) Belastungen für die Wirtschaft einhergehen.

Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Vereinbarkeit verschiedener Rechtsakte miteinander besser sicherzustellen. Bei künftigen Vorhaben sollten zudem das von der EU eingeführte "One-in-One-out"-Prinzip, der KMU-Test sowie "Impact Assessments" bei jedem Gesetz konsequent angewendet und die Ergebnisse berücksichtigt werden.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben angesichts der Krisen Genehmigungsverfahren beschleunigt. Dies reicht von der schnellen Einführung von Impfstoffen über den Bau von LNG-Terminals bis hin zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und der Genehmigung von Beihilfen. Grundsätzlich sind die Genehmigungsprozesse zu langsam. Ein Beispiel: Die für den beschleunigten Aufbau hoch innovativer Wertschöpfungsketten gedachten Important Project of Common European Interest (IPCEI) verzögern sich gegenwärtig unter anderem aufgrund zu langwieriger Genehmigungsverfahren deutlich. Innovationen und Investitionen der beteiligten Unternehmen werden so eher ausgebremst. Die von der EU-Kommission für einige Branchen vorgeschlagenen "One-Stop-Shops" und feste Zeitlimits für Genehmigungsverfahren wären ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sollten aber noch ambitionierter sein und für alle Wirtschaftsbereiche umgesetzt werden. Das in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) vorhandene Konzept der "Acceleration-Areas", in denen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Einzelprojekte bei Wind- und Solaranlagen verzichtet werden kann, ist ein gutes Beispiel für zügige Genehmigungsverfahren und erleichtert Unternehmen, in Nachhaltigkeit zu investieren.

Damit Genehmigungsverfahren für wichtige Industrieprojekte nicht weiter verzögert werden, sollte die EU auf die Ausweitung von Informations- und Berichtspflichten in der Industrieemissionsrichtlinie verzichten. Stattdessen sollte sie die Genehmigung der Anlagen beschleunigen, indem kurze und verbindliche Fristen vorgegeben, der vorzeitige Betriebsbeginn zugelassen und eine Stichtagsregelung eingeführt wird. 

Die hohen Energiepreise bringen den Wirtschaftsstandort Europa an seine Grenzen. Um in der EU weiterhin global wettbewerbsfähig produzieren zu können, sollten Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit noch besser miteinander in Einklang gebracht werden. Dies bedeutet für die Übergangszeit – bis günstige erneuerbare Energie in ausreichendem Maße zur Verfügung steht – eine unkompliziertere Entlastung von Unternehmen, beispielsweise über die Anhebung von Schwellenwerten für die Notifizierung von Beihilfen. Ansonsten drohen mindestens die energieintensiven Industrien abzuwandern.

Verzögerungen bei der Ansiedlung großer Fabriken unter anderem aufgrund der hohen Energiekosten, beispielsweise von Chip-Herstellern oder Batterieproduzenten, sollten eine deutliche Warnung sein. Direktstromlieferverträge (PPA) können einen wichtigen Beitrag leisten, erneuerbare Energien auszubauen. Allerdings stehen PPAs in Deutschland noch am Anfang und sollten stärker im Strommarktdesign etabliert werden, zum Beispiel durch vorübergehende Steuervergünstigungen bis hin zum Markthochlauf.

Ein vollständig integrierter europäischer Strombinnenmarkt kann zu günstigeren Strompreisen für Unternehmen führen. Das aktuelle Design des Strombinnenmarktes sorgt dafür, dass immer die günstigsten Kraftwerke zur Deckung der Nachfrage zum Einsatz kommen (Merit Order). Damit die Wirtschaft noch mehr von diesem Vorteil profitiert, sollten Grenzkuppelstellen rasch weiter ausgebaut und eine gemeinsame europäische Energieinfrastruktur (zum Beispiel Stromnetze und Wasserstoffleitungen) politisch vorangetrieben werden. Aus Sicht der überwiegenden Mehrheit der gewerblichen Wirtschaft ist die Aufteilung Europas in zahlreiche kleinteilige Preiszonen hingegen ein Kostentreiber für die Wirtschaft, weil Monopole begünstigt werden und der zonenübergreifende Handel zusätzliche Kosten für die Energieversorgung mit sich bringt.

Die Lieferkettenunterbrechungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Europa die Resilienz seiner Wertschöpfungs- und Lieferketten erhöhen sollte, um die Versorgungssicherheit bei Energie, Rohstoffen und strategisch wichtigen Technologien sicherzustellen. Einseitige Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Lieferländern sollten reduziert werden. Unternehmen diversifizieren bereits selbst ihre Lieferketten. Wichtig für sie ist aber durch neue Handels- und Rohstoffabkommen, zusätzliche Unterstützung von der EU zu bekommen. Wo eine Diversifizierung nicht möglich ist oder nicht ausreicht, kann auch der staatlich geförderte Aufbau neuer Wertschöpfungsketten in der EU zum Beispiel durch Important Projects of Common European Interest (IPCEI) in Ausnahmefällen einen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Notifizierungsverfahren für IPCEI deutlich beschleunigt und berechenbarer ausgestaltet werden sowie für KMU die Teilnahme weiter vereinfacht wird.

Die mit dem Green Deal Industrial Plan neu geschaffenen Möglichkeiten, dass EU-Mitgliedstaaten Unternehmen finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Produktionsstätten für CO2-neutrale Technologien in der EU gewähren können, um von anderen Ländern (zum Beispiel IRA aus den USA) angebotene Vorteile auszugleichen, können ebenfalls einen Beitrag leisten. Ziel sollte es sein, so die Abwanderung von strategisch wichtigen Unternehmen zu verhindern und neue anzusiedeln. Dabei sollte stets darauf geachtet werden, dass die europäischen Maßnahmen WTO-konform sind. Bilaterale Abkommen beispielsweise mit den USA könnten dabei ein Subventionswettrennen mit Partnerländern verhindern.

Diversifizierungsmaßnahmen der Unternehmen sollten zudem nicht durch Regulierungen wie das Lieferkettengesetz konterkariert werden. Auch eine verstärkte Kreislaufwirtschaft kann zur Verfügbarkeit von Rohstoffen und Technologien und somit zur Resilienz beitragen. Zentral bleibt es, dafür zu sorgen, dass Europa insgesamt ein attraktiver Standort für die Industrie bleibt und wichtige Technologien und Komponenten in der EU wirtschaftlich produziert werden können.

Zwar gehört Deutschland (3,13 Prozent) weltweit im Vergleich der wichtigsten Wettbewerber zu den Ländern mit den höchsten Innovations- und Forschungsausgaben im Verhältnis zum BIP, jedoch liegt der EU-weite Durchschnitt (2,32 Prozent) weit hinter Südkorea (4,81 Prozent), den USA (3,45 Prozent) und Japan (3,26 Prozent) zurück und wurde in den letzten Jahren auch bereits knapp von China (2,40 Prozent) überholt. Die auf Ebene der Nationalstaaten und der EU zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel sollten daher deutlich erhöht werden.

Unternehmen berichten immer wieder, dass übermäßige Regulierung und der nicht ausreichende Transfer von der Wissenschaft in marktreife Produkte der Unternehmen die größten Hemmnisse für weitere Innovationen sind. Innovations-Challenges, Reallabore, Experimentierklauseln auf EU-Ebene oder gesteigerte Investitionen in Test- und Validierungsinfrastrukturen sowie Pilotfabriken können zusätzliche Transferpotenziale heben. Auch die Ermöglichung des Starts von Förderprojekten auf eigenes Risiko, bevor eine endgültige Förderentscheidung getroffen wurde, könnte aus Sicht einiger Unternehmen im Innovationsprozess helfen. Zukünftige Schlüsseltechnologien könnten so innerhalb der EU leichter entstehen und produziert werden.

Für die deutsche Wirtschaft ist es von großer Bedeutung, dass die internationale Zusammenarbeit mit wichtigen Handelspartnern verbessert wird – a) durch neue Handelsabkommen, b) einen "Club für kritische Rohstoffe" sowie c) eine gestärkte Welthandelsorganisation. So entstehen neue Geschäftsmöglichkeiten und gegebenenfalls können gemeinsame Regelungen zur Zulässigkeit von Subventionen getroffen werden. Gleichzeitig könnten Exportverbote für kritische Rohstoffe verhindert und damit die Resilienz von Lieferketten insgesamt gesteigert werden.

Neben der Reform der Welthandelsorganisation sollte insbesondere die Ratifizierung der EU-Abkommen mit den Mercosur-Staaten, Mexiko, Chile sowie Neuseeland und die Verhandlungen der Abkommen mit Indien, Indonesien, Thailand und Australien abgeschlossen werden. Die EU sollte dabei bilaterale Handelsabkommen nicht mit wirtschaftsfremden Themen überladen, damit sie einfacher zum Abschluss gebracht werden können. Stattdessen sollte mit Partnern in existierenden Handelsabkommen bei Spitzentechnologie beziehungsweise Forschung und Entwicklung, wie zum Beispiel Japan, enger zusammenarbeitet werden.

Daten sind ein wichtiges Wirtschaftsgut und entscheidender Wettbewerbsfaktor für Unternehmen. Damit sich datenbasierte Geschäftsmodelle in der EU etablieren können, ist es wichtig, einen innovationsfreundlichen, allgemeingültigen und sicheren Rechtsrahmen zu haben. Bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Datenökonomie können Guidelines und Konkretisierungen in den Erwägungsgründen für Rechtssicherheit sorgen. Mit Blick auf den Datenzugang und die Weiterverwendung von industriellen Daten müssen rechtliche Unklarheiten, die die derzeitige Fassung des Data Acts aufweist, geklärt werden.

Um die Datennutzung innerhalb Europas zu stärken, benötigen die Unternehmen Mechanismen für den Datenaustausch, Standards, Schnittstellen sowie den Aufbau einer offenen, transparenten und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa. So können Daten zusammengeführt und sicher geteilt werden. Unternehmen benötigen einen datenschutzkonformen Zugang zu anonymisierten und pseudonymisierten Daten hoher Qualität, um kundenorientierte Innovationen machen zu können. Um die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen, ist die öffentliche Hand aufgefordert, auf ihrer Seite vorhandene Datenbestände einfach, nutzungsgerecht und in einem gängigen maschinenlesbaren Format zugänglich zu machen.

Diese Daten sind letztlich auch eine wichtige Basis für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Standort Europa. Bei der Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ist es wichtig, die Sicherheit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen zu stärken und gleichzeitig innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu erhalten. Gesetzliche Regelungen dürfen keine unnötigen Hemmnisse für die Weiterentwicklung bei KI aufbauen und sollten innovationsfördernd wirken. Europa sollte die Chancen der Technologie ergreifen und eine Vorreiterrolle bei der Schaffung von sicherer, transparenter und vertrauenswürdiger KI einnehmen. Hiervon wird abhängen, wie hoch die Akzeptanz, Qualität und der Erfolg von KI-Technologien in der EU sind.

IT-Produkte, -Dienste,- Infrastrukturen und -Anwendungen sollten von vornherein über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügen (Security by Design/Default) und die digitale Souveränität von Staat, Unternehmen und Anwendern – also ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum – sollte sichergestellt sein. Für kritische Infrastrukturen und weitere wichtige Unternehmen bestehen bereits gesetzliche Vorgaben. Transparenzvorgaben dürfen dabei jedoch nicht dazu führen, dass besonders sensible Infrastrukturen einem erhöhten Angriffspotenzial ausgesetzt werden. Bei neuen gesetzlichen Vorgaben sollte das Angemessenheitsprinzip gewahrt bleiben, das heißt, bei der Ausweitung gesetzlicher Vorgaben sollten konkrete Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen von Beginn an in die Betrachtungen einbezogen werden. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollten nicht unverhältnismäßig mit Dokumentationspflichten und Haftung belastet werden.

Der Entwurf des Cyber Resilience Act erscheint als ein richtiger Ansatz, der aber nicht über das Ziel hinaus Innovationen zum Beispiel im Bereich der Open Source-Lösungen verhindern darf. Sicherheitsrelevante Prozesse zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft müssen übergreifend gedacht werden und erfordern neue Kooperationsformen, in denen jeder nach seinen Fähigkeiten einen Beitrag leisten muss. Behördliche Cyber-Sicherheitskapazitäten und deren Koordinierung müssen auf allen Ebenen gestärkt werden. Die Einbindung und Unterstützung von Unternehmen im Bereich Cybersicherheit ist dabei unerlässlich.

Der Fachkräftemangel wird in der DIHK-Frühsommerkonjunkturumfrage als zweithäufigstes Geschäftsrisiko genannt – nach den Energie- und Rohstoffpreisen. 62 Prozent aller Unternehmen sehen darin ein Problem. Das ist ein Höchststand, der nur im Herbst 2018 schon einmal in einer Konjunkturumfrage erreicht worden ist. Auch in vielen anderen EU-Staaten sind Fachkräfteengpässe eine Herausforderung. Die Berufliche Bildung kann eine wichtige Rolle zur Linderung des Mangels spielen.

Praxisnähe und Attraktivität der Beruflichen Bildung sollten daher weiter verbessert und eine Mitgestaltung durch die Betriebe von den EU-Ländern in ihren Bildungssystemen verankert werden, in denen dies noch nicht der Fall ist. Mit Blick auf die betriebliche Fachkräftesicherung sollte von den Mitgliedstaaten europaweit eine intensive Berufsorientierung zur Regel gemacht werden. Hierbei sollten auch die berufliche Qualifizierung, die Chancen der betrieblichen Ausbildung und der höheren Berufsbildung als gleichwertige Alternative zur akademischen Bildung aufgezeigt werden.

Arbeitnehmerfreizügigkeit und arbeitsmarktorientierte Zuwanderung aus Drittstaaten haben eine hohe Bedeutung für Unternehmen bei der Personalgewinnung. Trotz der EU-Blue Card Richtlinie ist die Rekrutierung aus Drittstatten jedoch oftmals langwierig, bürokratisch und kompliziert. Unternehmen sollten bei der Suche und Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte besser unterstützt werden – zum Beispiel durch die Arbeitsverwaltung. Der administrative Prozess der Zuwanderung sollte insgesamt effizienter und schneller werden.

Da gute Sprachkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Zuwanderung und Integration sind, könnte die EU verstärkt den Spracherwerb für das Zielland bereits in den Herkunftsländern unterstützen. Um die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität insgesamt zu stärken, sollte die Berufsanerkennung in den Mitgliedstaaten vereinfacht und beschleunigt werden. Ein weitgehend zentrales Verfahren, wie es die IHK FOSA praktiziert, kann dabei hilfreich sein.

Das gesamte Papier gibt es hier auch im PDF-Format zum Download:

DIHK-Positionspapier Wettbewerbsfähigkeit (PDF, 216 KB)

Kontakt

Petri, Thorben_quer
Thorben Petri Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik