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Europäischer Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen soll vollendet werden

Koalitionsvereinbarung will Rahmenbedingungen für zukunftsfähige Unternehmensfinanzierung stärken
Ng Zahlungsdienstleister

© artpartner-images / The Image Bank / Getty Images

Die Koalition will die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und den europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen vollenden und sich deshalb für eine einheitliche europäische Finanzregulierung engagieren. Auf Gold-Plating, also die Ergänzung von Richtlinien durch weitere Regulierungen bei der nationalen Umsetzung, soll verzichten werden.

Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission zukünftig regelmäßig einen Bericht zur europäischen Finanzmarktregulierung erstellt, der die hiesige Regulierung mit der in großen Finanzplätzen außerhalb der EU vergleicht und Handlungsoptionen im Hinblick auf die Resilienz und Stabilität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte entwickelt. 

Im Kapitalmarktrecht soll ein rechtssicherer und europäisch wettbewerbsfähiger Rahmen für Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien geschaffen werden. Dabei sollen auch steuerrechtliche Regelungen zielgerichtet angepasst werden. Rahmenbedingungen für Start-ups sollen weiter verbessert werden. Dafür soll insbesondere die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöht werden.

Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr

Das Bargeld als gängige Zahlungsform soll erhalten bleiben. Die Regierung will sich für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr einsetzen und will, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden. Die Einführung eines digitalen Euros soll unterstützt werden, der sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel einen echten Mehrwert liefert sowie das Bargeld ergänzt. Dabei sollen die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden, eine kostenfreie Nutzung für Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt werden und die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt werden.

Mittelstandsfonds für Transformation des großen Mittelstandes 

Die sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von zwei Milliarden Euro wird die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds einbringen. Dieser Fonds soll letztlich bis zu zehn Milliarden Euro Eigen- und Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler bereitstellen, die nur einen begrenzten Zugang zum Kapitalmarkt haben.

Banken- und Finanzstandort Deutschland soll gestärkt werden

Die Regierung will sich für die Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion beziehungsweise Banken- und Kapitalmarktunion einsetzen, um die Wachstumsfinanzierung in Europa zu stärken und einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen. Das Bankensystem aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken soll erhalten bleiben. Berücksichtigt werden sollen bei Änderungen der Regulierung konsequent die Belange kleinerer Banken und Sparkassen. Insgesamt soll der Banken- und Finanzstandort Deutschland gestärkt werden. Dies soll auch für die risikoadäquate Ausgestaltung eines europäischen Systems der Einlagensicherung gelten, das die Erfordernisse unseres dreigliedrigen Bankensystems zwingend berücksichtigen muss. Eine vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung (EDIS) ohne Vorbedingungen wird abgelehnt.

Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung soll nebeneinander erhalten bleiben. Geprüft werden soll, ob die Instrumente der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.

Kontakt

Mann im Haus der deutschen Wirtschaft
Dr. Rainer Kambeck Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand