Pfadnavigation

Ausbildungsprüfungen

Junge Frau sitzt einem Mann und einer Frau gegenüber.

Zu gefährlich: Prüfungssituationen wird es in den IHKs vorerst nicht geben

© fizkes / iStock / Getty Images Plus

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen. Dazu führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Prüfungen durch.

Pro Jahr werden vor IHK-Prüfungsausschüssen rund 350.000 Abschlussprüfungen abgelegt. Auch die Zwischenprüfungen, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes dienen, werden von der IHK durchgeführt. Die Organisation und Abnahme von Prüfungen ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen.

Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest. Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.

Variantenmodell

Für die industriellen Metall- und Elektroberufe gilt ein "Variantenmodell": Im Teil 2 der Abschlussprüfung hat der Ausbildungsbetrieb die Wahl zwischen einer bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgabe und einer betrieblichen Aufgabe. Beides prüft die berufliche Prozesskompetenz auf vergleichbarem Niveau. Für die Gestaltung der betrieblichen Aufgabe hat der DIHK zusammen mit Fachleuten am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers eine Handreichung (PDF, 72 KB) entwickelt, die sich an Ausbilder, Prüfer und Auszubildende gleichermaßen richtet.