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IHK-Prüfungen

Zahlen und Fakten zu Aus- und Weiterbildungsprüfungen
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Im Winter 2018/2019 haben rund 1.000 Auszubildende die Abschlussprüfung zur Köchin bzw. zum Koch bestanden.

© Abenteuer Ausbildung“-Fotoausstellung der IHK Köln/Ahrens+Steinbach.

Die Organisation und Abnahme von Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung gehört zu den Kernaufgaben der Industrie- und Handelskammern.

  • Die IHKs haben seit 1991 gut 18 Millionen Prüfungen abgenommen.
  • Pro Jahr führen die IHKs in der Aus- und Weiterbildung über 600.000 Prüfungen durch.
  • Die IHKs koordinieren mehr als 30.000 Prüfungsausschüsse in der Aus- und Weiterbildung.
  • Über 170.000 Prüferinnen und Prüfer engagieren sich ehrenamtlich bei den IHKs.
  • Die IHK-Organisation koordiniert die Entwicklung von jährlich circa 60.000 Prüfungsaufgaben für rund 230 Ausbildungsberufe und über 80 Qualifikationen der Höheren Berufsbildung.
  • IHK-Prüfungen finden zeitgleich unter Verwendung bundeseinheitlicher Prüfungsaufgaben statt.

In IHK-Prüfungsausschüssen arbeiten immer mindestens ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter sowie ein Lehrer einer Berufsschule mit. Ein IHK-Prüfungsausschuss muss unter anderem

  • Lösungen der Aufgaben bewerten, die der Prüfungsteilnehmer schriftlich bearbeitet hat,
  • Prüfungsgespräche führen, praktische Prüfungen beobachten und
  • abschließend feststellen, ob der Prüfungsteilnehmer die Berufsfähigkeit erlangt hat.

Die Prüferinnen und Prüfer erhalten von ihrer IHK für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Aber auch darüber hinaus lohnt sich das Engagement, denn ehrenamtliche IHK-Prüferinnen und -prüfer

  • sorgen für bedarfsgerecht ausgebildete Fachkräfte,
  • genießen durch ihr Engagement hohes gesellschaftliches Ansehen,
  • knüpfen wertvolle Kontakte und Netzwerke,
  • sammeln Erfahrungen, die sie sowohl als Ausbilder als auch in der Personalführung nutzen können,
  • ermöglichen ökonomische, wirtschafts- und betriebsnahe Prüfungen,
  • stärken die Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft.

Sprechen Sie Ihre zuständige IHK (www.ihk.de/ihk-finder) auf eine Mitarbeit in einem IHK-Prüfungsausschuss an.

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen. Dazu führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Prüfungen durch.

Pro Jahr werden vor IHK-Prüfungsausschüssen rund 350.000 Abschlussprüfungen abgelegt. Auch die Zwischenprüfungen, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes dienen, werden von der IHK durchgeführt. Die Organisation und Abnahme von Prüfungen ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen.

Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest. Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.

Variantenmodell

Für die industriellen Metall- und Elektroberufe gilt ein "Variantenmodell": Im Teil 2 der Abschlussprüfung hat der Ausbildungsbetrieb die Wahl zwischen einer bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgabe und einer betrieblichen Aufgabe. Beides prüft die berufliche Prozesskompetenz auf vergleichbarem Niveau. Für die Gestaltung der betrieblichen Aufgabe hat der DIHK zusammen mit Fachleuten am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers eine Handreichung (PDF, 72 KB) entwickelt, die sich an Ausbilder, Prüfer und Auszubildende gleichermaßen richtet.

Prüfungen müssen:

  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.

In den Fällen, in denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, gibt es – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – auch einheitliche Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen. Eine erste Orientierung erhalten Sie

Aber Achtung – die verbindlichen Termine erfahren Sie ausschließlich bei Ihrer zuständigen IHK (www.ihk.de/ihk-finder).

Eine IHK-Weiterbildung vermittelt Qualifikationen, die den beruflichen Aufstieg ermöglichen oder die beruflichen Fähigkeiten an veränderte Anforderungen des beruflichen Alltags anpassen. Der Begriff "höhere Berufsbildung" umfasst alle Fortbildungsabschlüsse wie etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Berufliche Weiterbildungsprüfungen setzen – anders als Prüfungen an Schulen und Hochschulen – in der Regel eine Erstausbildung und berufspraktische Erfahrungen voraus.

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Porträtbild Simon Grupe, Referatsleiter Kaufmännische und Dienstleistungsberufe
Simon Grupe Referatsleiter Kaufmännische Berufe

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Porträtfoto Jochen Reinecke
Jochen Reinecke Referatsleiter Technische Weiterbildung

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Porträtfoto von Gordon Schenk
Dr. Gordon Schenk Referatsleiter Kaufmännische Weiterbildung

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Porträtfoto Kerstin Schroth-Geier
Kerstin Schroth-Geier Referatsleiterin Technische Berufe

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Porträtfoto Anja Schwarz
Anja Schwarz Referatsleiterin Forschungs- und Strukturfragen, Metall- und Elektroberufe