Was umfasst der Deckungsschutz?
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr. Der Deckungsschutz beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren. Der Bund haftet für eine gedeckte Forderung, bis sie vollständig bezahlt ist. Eine Entschädigung setzt grundsätzlich voraus, dass die gedeckte und rechtsbeständige Forderung in der monatlich abzugebenden Umsatzmeldung enthalten war und sechs Monate nach ihrer vertraglichen Fälligkeit nicht erfüllt wurde.
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Schadenabrechnung binnen eines Monats aufgestellt. Die Auszahlung der Entschädigungssumme erfolgt dann innerhalb von fünf Bankarbeitstagen. Der Exporteur wird mit einem Selbstbehalt von in der Regel 15 Prozent am Ausfall beteiligt.