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Exportfinanzierung und Absicherung

Die wichtigsten Instrumente
Containerhafen mit vielen bunten Containern

"Hermesdeckungen" sichern deutsche Exporteure und ihre Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab

© wissanu01 / iStock / Getty Images

Die Bundesregierung fördert mit den Ausfuhrgewährleistungen den Export – ein Schlüsselsegment der deutschen Wirtschaft. Die Instrumente: Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung "APG light" .

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien und Garantien für ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.

Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft (www.agaportal.de) die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.

Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.

Investitionsgarantien

Mit Investitionsgarantien zur Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland unterstützt die Bundesregierung seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft bei ihrem internationalen Engagement. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.

Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen. Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.

Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung. Informationen gibt es unter www.investitionsgarantien.de.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung "APG light"

Die Bundesregierung bietet im Rahmen ihrer Mittelstandsinitiative eine speziell auf kleinere und mittelständische Exporteure mit Jahresumsätzen bis zu einer Million Euro zugeschnittene Ausfuhrdeckung ("Hermesdeckung") an.

Die "Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light" (APG-light) ist vor allem für Exporteure mit einem standardisierten Ausfuhrgeschäft zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen ausgelegt, aber auch für größere Unternehmen mit nur geringem deckungsfähigen Exportumsatz geeignet.

Die Police ist eine Pauschaldeckung für Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu vier Monaten. Da der Bund keine marktfähigen Risiken übernimmt, das heißt solche Geschäfte nicht deckt, die üblicherweise von privaten Versicherern abgesichert werden, können in dieser Police nur Ausfuhren an Abnehmer versichert werden, die ihren Sitz außerhalb der OECD haben sowie in den Ländern Korea, Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr. Der Deckungsschutz beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren. Der Bund haftet für eine gedeckte Forderung, bis sie vollständig bezahlt ist. Eine Entschädigung setzt grundsätzlich voraus, dass die gedeckte und rechtsbeständige Forderung in der monatlich abzugebenden Umsatzmeldung enthalten war und sechs Monate nach ihrer vertraglichen Fälligkeit nicht erfüllt wurde.

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Schadenabrechnung binnen eines Monats aufgestellt. Die Auszahlung der Entschädigungssumme erfolgt dann innerhalb von fünf Bankarbeitstagen. Der Exporteur wird mit einem Selbstbehalt von in der Regel 15 Prozent am Ausfall beteiligt.

Die Abnehmer können private oder öffentliche Besteller sein, auch mit dem Exporteur verbundene Unternehmen. Abgesichert werden grundsätzlich auch Forderungen aus dem Verkauf von Waren ausländischen Ursprungs. In den Vertrag müssen alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen werden. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht.

Nicht versichert werden Geschäfte, bei denen das deutsche Unternehmen im Rahmen einer Handelskette lediglich zur Finanzierung eingeschaltet ist. Ebenso ausgeschlossen sind Forderungen aus Leistungen oder Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, bei der die Prämie individuell kalkuliert wird, gelten für diese neue Pauschaldeckung feste Prämiensätze. Im ersten und zweiten Vertragsjahr wird einheitlich eine Prämie in Höhe von 1,00 Prozent auf den monatlichen Umsatz erhoben. In der Folgezeit wird der Schadenverlauf mittels eines Bonus-Malus-Systems berücksichtigt: Wurden in einem Vertragsjahr Entschädigungen ausgezahlt, welche die Prämieneinnahmen übersteigen, erhöht sich der Prämiensatz um 0,10 Prozentpunkte für das folgende Vertragsjahr.

Sind keine Entschädigungen geleistet worden, reduziert sich der Prämiensatz entsprechend. Er kann so im Laufe der Zeit bis auf ein Minimum von 0,75 Prozent sinken beziehungsweise auf ein Maximum von 1,30 Prozent steigen. Wie bei der herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung verzichtet der Bund auf jegliche Bearbeitungsgebühren.

Die gedeckten Exportforderungen können mit Zustimmung des Bundes – die regelmäßig erteilt wird – zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden. Bereits bei der Deckungsübernahme erhält der Exporteur die Zustimmung zur Sicherungsabtretung der sich aus der APG-light ergebenden Ansprüche.

Grundlage für die Vertragsbeziehung zum Bund ist der Abschluss eines Pauschalvertrages mit den dazugehörigen Allgemeinen Bedingungen. Die Übernahme der Deckung erfolgt durch die Festsetzung eines Höchstbetrags (Limits), den der Exporteur für jeden ausländischen Kunden beantragt.

Bei einer positiven Bonitätsprüfung wird eine Deckungsbestätigung ausgestellt, in welcher der Höchstbetrag, die zulässigen Zahlungsbedingungen und sonstige erhebliche Einzelheiten der Deckung festgelegt sind. Der vom Bund übernommene Höchstbetrag ist revolvierend ausgestaltet, das heißt nach Erfüllung gedeckter Forderungen kann der entsprechende Freiraum erneut für Forderungen aus weiteren Versendungen genutzt werden.

Die APG-light zeichnet sich durch eine besonders einfache, effiziente und für den Exporteur komfortable Durchführung aus. Alle Transaktionen im Rahmen der Deckung, wie zum Beispiel Anträge auf Festsetzung eines Höchstbetrags oder die Umsatzmeldungen, werden online über das Internet abgewickelt. Hierzu schließt jeder Exporteur mit der Hermes Kreditversicherungs-AG einen Online-Service-Vertrag ab. Entgelte werden ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen.

Informationsveranstaltungen, deren Themenpalette über die neue Deckung "APG light" hinausgehen soll, führen die IHKs gemeinsam mit Hermes durch. Zielgruppe sind sowohl exportorientierte Mittelständler, die sich in Richtung "Ausfuhrgewährleistungen des Bundes" neu orientieren wollen, als auch erfahrene "Hermes-Praktiker". Dabei soll auch der Erfahrungsaustausch nicht zu kurz kommen. Ihre IHK und auch Hermes sind offen für Vorschläge zur Verbesserung des Hermes-Instrumentariums, etwa bei der Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens. Die IHK-Organisation wird diese Punkte gerne aufgreifen und Ihre Interessen in den Abstimmungsprozess mit der Politik einbringen.

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Porträtfoto Jan Greitens
Dr. Jan Greitens Referatsleiter Unternehmensfinanzierung