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Sind Abtretungen zur Refinanzierung möglich?

Die gedeckten Exportforderungen können mit Zustimmung des Bundes – die regelmäßig erteilt wird – zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden. Bereits bei der Deckungsübernahme erhält der Exporteur die Zustimmung zur Sicherungsabtretung der sich aus der APG-light ergebenden Ansprüche.