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Was wird vertraglich vereinbart?

Grundlage für die Vertragsbeziehung zum Bund ist der Abschluss eines Pauschalvertrages mit den dazugehörigen Allgemeinen Bedingungen. Die Übernahme der Deckung erfolgt durch die Festsetzung eines Höchstbetrags (Limits), den der Exporteur für jeden ausländischen Kunden beantragt.

Bei einer positiven Bonitätsprüfung wird eine Deckungsbestätigung ausgestellt, in welcher der Höchstbetrag, die zulässigen Zahlungsbedingungen und sonstige erhebliche Einzelheiten der Deckung festgelegt sind. Der vom Bund übernommene Höchstbetrag ist revolvierend ausgestaltet, das heißt nach Erfüllung gedeckter Forderungen kann der entsprechende Freiraum erneut für Forderungen aus weiteren Versendungen genutzt werden.