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Welche Forderungen werden abgesichert?

Die Abnehmer können private oder öffentliche Besteller sein, auch mit dem Exporteur verbundene Unternehmen. Abgesichert werden grundsätzlich auch Forderungen aus dem Verkauf von Waren ausländischen Ursprungs. In den Vertrag müssen alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen werden. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht.

Nicht versichert werden Geschäfte, bei denen das deutsche Unternehmen im Rahmen einer Handelskette lediglich zur Finanzierung eingeschaltet ist. Ebenso ausgeschlossen sind Forderungen aus Leistungen oder Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht.