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Wo liegen die Unterschiede zur herkömmlichen APG?

Im Gegensatz zur herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, bei der die Prämie individuell kalkuliert wird, gelten für diese neue Pauschaldeckung feste Prämiensätze. Im ersten und zweiten Vertragsjahr wird einheitlich eine Prämie in Höhe von 1,00 Prozent auf den monatlichen Umsatz erhoben. In der Folgezeit wird der Schadenverlauf mittels eines Bonus-Malus-Systems berücksichtigt: Wurden in einem Vertragsjahr Entschädigungen ausgezahlt, welche die Prämieneinnahmen übersteigen, erhöht sich der Prämiensatz um 0,10 Prozentpunkte für das folgende Vertragsjahr.

Sind keine Entschädigungen geleistet worden, reduziert sich der Prämiensatz entsprechend. Er kann so im Laufe der Zeit bis auf ein Minimum von 0,75 Prozent sinken beziehungsweise auf ein Maximum von 1,30 Prozent steigen. Wie bei der herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung verzichtet der Bund auf jegliche Bearbeitungsgebühren.