Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Verkaufsproben nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei den meisten IHKs ein Carnet elektronisch beantragen. Zudem strebt die DIHK gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des Carnets an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.
Elektronische Anträge bei aktuell 66 IHKs
Ende 2022 startete die IHK-Organisation die Einführung der deutlich verschlankten, elektronischen Carnet-Antragsstellung – ein großer Schritt hin zur Digitalisierung des Prozesses und eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen, die Waren nur vorübergehend ins außereuropäische Ausland verbringen möchten. So müssen beispielsweise die Stammdaten der Antragstellenden nur einmalig eingegeben werden und sind dann für zukünftige Carnets im System gespeichert
Einen Überblick über die derzeit 66 IHKs (Stand Anfang April 2023), die bereits die elektronische Carnet-Beantragung nutzen, gibt es unter www.e-ata.de.
Erste Pilote zum "eCarnet" in München und Freiburg
Weitere Digitalisierungsschritte bei der Zollabwicklung werden im "eCarnet"-Projekt der ICC erarbeitet, das auch die Weltzollorganisation und die EU-Kommission unterstützen. Künftig soll es beispielsweise nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Die IHK für München und Oberbayern sowie die IHK Südlicher Oberrhein (Freiburg im Breisgau) testen bereits in einer Pilotphase die digitale Carnet-Abfertigung mit ausgewählten Zollstellen in anderen Pilotländern, unter anderem der Schweiz, Kanada, China, Norwegen, Großbritannien oder den USA. Im Februar 2023 hat auch die deutsche Generalzolldirektion dem internationalen Pilotprojekt eCarnet zugestimmt, sodass das volldigitale Carnet nun auch in Deutschland mit ausgewählten Zollstellen getestet werden kann.
Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre zuständige IHK gern zur Verfügung.
Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch in dem gleichnamigen Handbuch, das die IHK für München und Oberbayern als PDF-Dokument auf ihrer Website zum Download bereithält.
Kontakt
Nadine Collier-PetersReferatsleiterin Zollverfahren | Carnet ATA
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