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Investitionsprüfungen in Deutschland – ein Überblick

Lupe nimmt

In bestimmten Fällen stehen Unternehmensverkäufe zur Prüfung

© Creativ Studio Heinemann / Westend61 / Getty Images

Investitionsprüfungen sind Verfahren, mit denen staatliche Behörden in Deutschland Transaktionen rund um ausländische Direktinvestitionen (foreign direct investment, FDI) überwachen und bewerten. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass Investitionen, insbesondere in sicherheitsrelevante oder strategisch wichtige Sektoren, die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung nicht gefährden. Sie betreffen in der Regel den Erwerb inländischer Unternehmen oder Unternehmensanteile durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten.

Die rechtlichen Grundlagen für Investitionsprüfungen in Deutschland finden sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Unter anderem ist dort festgelegt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Erwerbsvorgänge im Einzelfall prüfen und gegebenenfalls untersagen darf, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnten.

Staatliche Interessen und Freiheitsrechte im Spannungsfeld

Diese rechtlichen Regelungen und Entscheidungen können wirtschaftspolitische Implikationen haben. Globale Investitionsströme sind maßgeblich für die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft. Staatliche Eingriffe in die Kapitalverkehrsfreiheit und in das Grundrecht auf Eigentum finden daher in einem wirtschaftspolitischen Spannungsfeld statt.

In Fragen der nationalen Sicherheit gilt dabei das Primat der Politik. Überregulierung bedroht jedoch Investitionen und damit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Staatliche Beschränkungen, Unternehmen im Ganzen oder in Teilen an ausländische Investoren zu veräußern, sollten sehr gut begründet und gerichtlich überprüfbar sein. Sie müssen vorrangig dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Umso mehr kommt es auf das richtige Augenmaß an.

Weitere Informationen

Thema Investitionsprüfung beim BMWK

FAQ zu Investitionsprüfungen nach AWG und AWV beim BMWK

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur 17. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (PDF, 212 KB)

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (PDF, 152 KB)

DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf der AWV-Novelle (PDF, 179 KB)

  


Kontakt

Porträtfoto Katharina Neckel
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen