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Jahressteuergesetz 2024 passiert Bundesrat

Länderkammer gibt Zustimmung
Jahressteuergesetz 2024

© Jeremy Moeller / Kontributor / Getty Images Entertainment

Die Bundesländer haben den Weg für das Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) freigemacht. Die Länderkammer stimmte dem Gesetz in der Sitzung am 22. November 2024 zu. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird im Dezember gerechnet. Damit treten erste Regelungen in Kraft.

Im Bereich der Umsatzsteuer ergeben sich eine Reihe von Änderungen. Diese betreffen unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen sowie die Kleinunternehmerregelung (jeweils Geltung ab 1. Januar 2025). Die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG wird bis Ende 31. Dezember 2026 verlängert. Kleinunternehmer werden dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit.

In der Dezember-Ausgabe des Newsletters werden wir über wesentliche Änderungen näher berichten. 

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Portraitfoto Brigitte Neugebauer
RA Brigitte Neugebauer Referatsleiterin Umsatzsteuer, Verfassungsrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)