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Kabinett beschließt Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 und Finanzplanung bis 2029

Sicherheit und Verteidigung treiben Ausgaben, Verschuldung legt weiter zu
Nachtragshaushalt für 2023

© Creativ Studio Heinemann / Westend61 / Getty Images

Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den Entwurf zum Bundeshaushalt 2026 und die Wirtschaftspläne 2026 für die wichtigen Sondervermögen verabschiedet. Der Kernhaushalt des Bundes soll im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 520 Milliarden Euro umfassen.

Damit steigen die geplanten Ausgaben im Vergleich zum laufenden Jahr nochmals um 17 Milliarden Euro. Am Ende des Planungszeitraums 2029 rechnet der Bund mit Ausgaben in Höhe von 572,1 Milliarden Euro. 

Ausgabenaufwuchs in Höhe von 3,1 Prozent zu 2025

Die Etatansätze der einzelnen Ministerien sind nicht ohne weiteres mit den Vorjahren vergleichbar, da einzelne Themengebiete die Ressorts gewechselt haben und neue Ministerien entstanden sind. Über den größten Haushalt verfügt erwartungsgemäß das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dessen verfügbare Mittel im kommenden Jahr von rund 190 Milliarden auf 197 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben dieses Ministeriums bleiben auch in den Folgejahren sehr dynamisch und sollen in der Finanzplanung bis 2029 auf dann 219 Milliarden Euro steigen. Bei vielen anderen Bundesministerien sehen die Eckwerte bis 2029 eine Verstetigung auf dem Niveau von 2026 beziehungsweise Budgetkürzungen vor. Ausnahmen sind das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Verteidigungsausgaben wachsen bis 2029 deutlich

Der Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung wächst von 62 auf 82,5 Milliarden Euro. Zu den Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, die sich zukünftig auf eine besondere Finanzierungsregel innerhalb der deutschen Schuldenregel des Grundgesetzes stützen können, gehören - neben der Verteidigung im engeren Sinne - auch der Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Ausgaben für Nachrichtendienste, Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten. Diese Ausgaben werden unter dem Begriff „Bereichsausnahme“ zusammenhängend erfasst. Ab dem Haushalt 2025 werden jeweils ein Prozent dieser Ausgaben innerhalb der Regeln der Schuldenbremse finanziert. Alles, was darüber hinaus geht, kann mit Krediten finanziert werden, die nicht den Regeln der Schuldenbremse unterliegen. 

Die Ausgaben der „Bereichsausnahme“ sollen im kommenden Jahr von 75,1 Milliarden (2025) auf dann 97,4 Milliarden Euro ansteigen. Bis zum Ende des Planungszeitraums 2029 wachsen diese Ausgaben auf 168,7 Milliarden Euro. Die unmittelbaren Verteidigungsausgaben sollen bis 2029 auf rund 153 Milliarden Euro zulegen. Das bedeutet nach Angaben der Bundesregierung eine NATO-Quote von 3,56 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in 2029. 

Für die besondere Finanzierungsregel der Bereichsausnahme bedeutet das folgendes: der Anteil der Finanzierung aus dem Haushalt, der den Regeln der Schuldenbremse unterliegt, beträgt 2026 rund 43 Milliarden Euro. Der Anteil der Ausgaben aus dem Haushalt, die oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, beträgt im kommenden Jahr bereits etwas mehr als 54 Milliarden Euro (nach 32 Milliarden Euro in 2025). Die für diese Ausgabe aufgenommenen Kredite unterliegen nicht der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG). 

Neue Wege der Investitionsfinanzierung

Investitionen des Bundes werden zukünftig auf mehreren Wegen finanziert. Neben den Mitteln aus dem Kernhaushalt steht mit der Grundgesetzänderung von März 2025 nun auch das neue kreditfinanzierte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK, Art. 143 Grundgesetz) für die kommenden zwölf Jahre zur Verfügung. Dazu kommen die Investitionen des „Klima- und Transformationsfonds“, der neben eigenen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und dem Emissionshandel zukünftig auch jedes Jahr 10 Milliarden Euro aus dem SVIK erhält. Das Gesetzgebungsvorhaben zur Errichtung des SVIK soll im September 2025 abgeschlossen werden. 

Die Investitionen im Kernhaushalt des Bundes sollen sich 2026 auf 47,7 Milliarden Euro belaufen. Dabei sind finanzielle Transaktionen wie die für 2026 geplanten Darlehensgewährungen an die Sozialversicherungen nicht enthalten. In den kommenden Jahren bewegt sich dieser Wert kaum (2027: 47,2 Milliarden Euro, 2028: 46,4 Milliarden Euro, 2029: 46,2 Milliarden Euro). 

Investitionen der Sondervermögen

Investitionen des Bundes, die die oberhalb eines Betrages von 10 Prozent des Bundeshaushaltes liegen, werden aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) finanziert. Im kommenden Jahr sind für unmittelbare Investitionen des Bundes knapp 41 Milliarden Euro vorgesehen, die sich auf folgende Bereiche erstrecken: 

  • Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur: 21,26 Milliarden Euro, darunter unter anderem 
    • Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen: 2,5 Milliarden Euro
    • Baukostenzuschuss zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes: 16,3 Milliarden Euro
  • Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur: 6 Milliarden Euro
  • Investitionen in die Energieinfrastruktur: 2 Milliarden Euro
  • Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur: 1,2 Milliarden Euro
  • Investitionen in Forschung und Entwicklung: 1 Milliarde Euro
  • Investitionen in die Digitalisierung: 8,5 Milliarden Euro, darunter unter anderem
    • Verschiedene Projekte der Verwaltungsdigitalisierung: 1 Milliarde Euro
    • Mikroelektronik in der Digitalisierung: 5 Milliarden Euro
    • Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus: 2,3 Milliarden Euro
  • Investitionen in den Wohnungsbau: 500 Millionen Euro

Im „Klima- und Transformationsfonds“ sind für 2026 Investitionen in Höhe von knapp 22 Milliarden Euro vorgesehen. 

Auswirkungen auf die Neuverschuldung 

Für den Kernhaushalt ergibt sich im kommenden Jahr eine Kreditaufnahme von insgesamt 89,9 Milliarden Euro. Bis 2029 steigt die Nettokreditaufnahme auf 126,9 Milliarden Euro an. 

Aufsummiert beläuft sich die Verschuldungsmöglichkeit des Kernhaushaltes von 2026-2029 auf ein Volumen von 421,4 Milliarden Euro. Dazu kommen Kreditermächtigungen für die Sondervermögen („Infrastruktur und Klimaneutralität“, Bundeswehr bis 2027) in Höhe von 286,5 Milliarden Euro. Bis 2029 ist es danach möglich, dass die Neuverschuldung des Bundes um 708 Milliarden Euro zunimmt. Das sind bei einem Schuldenstand des Bundes von rund 1.730 Milliarden Euro (Ende 2024) fast 50 Prozent Aufwuchs auf dann insgesamt rund 2.600 Milliarden Euro.

Schulden haben unmittelbare Wirkung im Kernhaushalt

Die Kreditaufnahmen des Bundes tragen den Charakter von Kreditermächtigungen. Neue Schulden werden erst dann realisiert, wenn sie für bestimmte Ausgaben auch aufgenommen werden. Sobald das geschieht, fallen dann auch im Bundeshaushalt Zinszahlungen an. Die Zinsausgaben sollen im kommenden Jahr rund 34 Milliarden Euro betragen. Sie sind damit der drittgrößte Posten im Haushalt. Bis 2029 sollen diese Zinsausgaben auf einen Wert von knapp 72 Milliarden Euro ansteigen. Zum Vergleich: 2019 beliefen sich die Zinsausgaben auf 12,5 Milliarden Euro und ihr Anteil am gesamten Bundeshaushalt betrug 3,6 Prozent. Im kommenden Jahr haben die Zinszahlungen einen Anteil von 6,5 Prozent, der bis 2029 auf 12,5 Prozent steigt. 

Reformen dringend nötig

Eine nachhaltige Finanzpolitik bedeutet nicht nur solides Wirtschaften mit begrenzten Mitteln, sondern auch Handlungsfähigkeit auf sich verändernde wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen, wirtschaftliche Krisen oder andere Herausforderungen. In der konkreten Umsetzung bedeutet dies Luft in der Haushaltsplanung. Hier steht die Bundesregierung vor erheblichen Herausforderungen. Im Jahr 2029 werden nach der aktuellen Finanzplanung allein die Ausgaben für Verteidigung, Soziales und Zinsen knapp 444 Milliarden Euro bei einem Gesamthaushalt von 572 Milliarden Euro ausmachen – das sind fast 78 Prozent. Angesichts der bis dahin geplanten Neuverschuldung von fast 900 Milliarden Euro ist eine erweiterte Kreditaufnahme kein Ausweg. Es bedarf aus Sicht der Wirtschaft einer deutlicheren Prioritätensetzung im Bundeshaushalt, um wieder auf Wachstumskurs zu kommen und langfristig die entstehenden enormen Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu stemmen. 

Zeitplan

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 ist die Bundesregierung nahezu wieder im regulären Zeitplan für die Haushaltsgesetzgebung. Nach Einbringung in den Bundestag im August ist die 1. Lesung in der sogenannten Haushaltswoche für den Zeitraum 23.-26. September 2025 anberaumt. Die finale Bereinigungssitzung im Haushaltsauschuss ist für den 13. November 2025 vorgesehen, bevor dann der Bundeshaushalt 2026 am 28. November 2025 im Bundestag beschlossen und den finalen Durchgang im Bundesrat am 19. Dezember 2025 haben soll. 

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen