Die zukünftige Bundesregierung verpflichtet sich haushaltspolitischen Leitlinien, die die Konsolidierung unterstützen sollen. Dazu gehört das sinnvolle Top-Down-Verfahren bei der Haushaltsaufstellung sowie die Überprüfung aller staatlich übernommenen Aufgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit. Richtig ist ebenso das Vorhaben, sämtliche bestehenden Sondervermögen auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Das von der Wissenschaft schon länger vorgeschlagene ziel- und wirkungsorientierte Haushaltswesen soll zumindest geprüft werden.
Die Vereinbarung zur Reduzierung aller sächlichen Verwaltungsausgaben in allen Einzelplänen in Höhe von 10 Prozent bis 2029 (Sicherheitsbehörden ausgenommen) kann ein wesentlicher Anreiz sein, die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung des Bundes schneller voranzubringen.
Sondervermögen Infrastruktur: Wachstumsstärkende Investitionsfelder sollten im Fokus stehen
Mit dem Errichtungsgesetz zum Sondervermögen Infrastruktur sollen klare Ziele und Investitionsfelder definiert werden, eine Erfolgskontrolle verknüpft und wo möglich privates Kapital gehebelt werden. Aus dem Bundesanteil des Sondervermögens (300 Milliarden Euro für 12 Jahre) werden in den Jahren 2025 bis 2029 Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 150 Milliarden Euro finanziert.
Für die Wirtschaft bleibt von herausragender Bedeutung, dass die Ziele und Investitionsfelder des Sondervermögens Infrastruktur wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland beitragen. In der ersten Hälfte der Laufzeit des Sondervermögens von insgesamt 12 Jahren sind dabei vom Bund insgesamt Ausgaben in Höhe von 150 Milliarden Euro, also die Hälfte des Bundesanteils, vorgesehen. Im Jahresdurchschnitt ergäben sich zusätzliche schuldenfinanzierte Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro pro Jahr – das vorgesehene Investitionsvolumen des Bundes pro Jahr würde sich damit um 60 Prozent erhöhen.
Angesichts von erheblichen investiven Ausgaberesten im Bundeshaushalt in den letzten Jahren kommt es entscheidend auf eine Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte an. Sonst drohen die höheren Mittel vor allem in steigende Preise für diese Maßnahmen zu fließen.
Klima- und Transformationsfonds: Programme sollen gestrafft, Finanzierung zum Teil auf neue Grundlage gestellt werden
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität konzentriert werden. Dabei soll die Effizienz der Mittelvergabe gesteigert und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs ausgerichtet werden. Aus dem 500-Milliarden „Sondervermögen Infrastruktur“ sollen in den kommenden 12 Jahren insgesamt 100 Milliarden Euro in den KTF fließen. In der Haushaltspraxis werden dem KTF dann jedes Jahr Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zugeführt. Die laufenden Einnahmen des KTF aus dem CO2-Zertifikatehandel sollen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung stehen.
Die geplante Neuausrichtung von Förderprogrammen des KTF am Kriterium der CO2-Vermeidung ist positiv, weil Klimaschutz so kostengünstiger erreicht werden kann. Kritischer sind die Finanzierungsfragen zu bewerten: Es darf nicht dazu kommen, dass jährliche reguläre Einnahmen des KTF aus dem Zertifikatehandel in den Bundeshaushalt verschoben werden und umgekehrt kreditfinanzierte Mittel aus dem Sondervermögen in den KTF fließen. Denn ausdrückliches Ziel ist ja, für die Finanzierung von Transformationsmaßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten aus Sicht der Unternehmen an Unternehmen (und Bürger) zurückgegeben werden und nicht zur allgemeinen Finanzierung des Bundeshaushalts verwendet werden.
Weitere Reform der Schuldenbremse soll schon zum Jahresende 2025 stehen
Eine Expertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Länder soll eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickeln, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Die Gesetzgebung dazu soll bereits zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Angesichts der erheblichen Herausforderungen für die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen durch eine zu erwartende stark steigende Verschuldung durch die Grundgesetz-Änderungen (dauerhafte Ausnahme für den Großteil der Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben/500 Milliarden Euro Sondervermögen Infrastruktur) wäre es sinnvoller, vor einer weiteren Reform zunächst diese zusätzlichen Mittel einzusetzen und ihre Wirkung zu evaluieren. Mit einer weiteren Öffnung der Schuldenbremse über rein methodische Änderungen hinaus könnten gegebenenfalls weitere Verschuldungsspielräume eröffnet werden, ohne dass bisher deutlich wird, wie die beschlossenen Milliardensummen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums eingesetzt werden sollen.
Im Blick: Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Mit einem Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit gestärkt und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden. Bei Gesetzen, die die Kommunen betreffen, soll die Kommunalverträglichkeit mit Blick auf finanzielle und organisatorische Auswirkungen geprüft werden.
Angesichts der erheblichen Komplexität der bundesstaatlichen Zusammenarbeit und dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem ist dieser Zukunftspakt grundsätzlich zu begrüßen. Die Kommunen sind für 60 Prozent der öffentlichen Investitionen und damit entscheidend für die Standortbedingungen der Unternehmen in der Region verantwortlich. Ganz wesentlich ist dabei die Zusage, dass kommunale Aufgaben angemessen ausgestattet werden und neue Verpflichtungen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen. Die Prüfung der Kommunalverträglichkeit könnte helfen, zukünftig Überforderungssituationen in den kommunalen Kassen durch neue beziehungsweise ausgeweitete Pflichtaufgaben zu verhindern.
Angekündigt werden außerdem grundsätzliche und systematische Verbesserungen der Kommunalfinanzen – und zwar jenseits von Förderprogrammen. Im Falle einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sollen die Einnahmen der Kommunen gesichert werden. Die wünschenswerte „grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen“ bleibt noch unspezifisch. Die geplante Verstetigung und Verlässlichkeit der kommunalen Einnahmen sowie mehr kommunale finanzielle Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten sind im Interesse der ortansässigen Unternehmen, wenn dadurch mehr Investitionen in die Standortattraktivität erfolgen können und die Unternehmen von zusätzlichen steuerlichen Belastungen verschont werden.
Altschuldenlösung bleibt unspezifisch
Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik plant die Koalition, sich in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte zu beteiligen. Der Bund will für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Diese Lösung der Altschuldenfrage lässt einige Fragen offen. Es ist unklar, für viele Jahre diese Altschuldenhilfe geleistet werden soll und warum gleichzeitig eine Entlastung der Geberländer erfolgen soll.