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Mögliche Vertragsverletzung bei Berichterstattung zu Ertragsteuern

EU-Kommission hakt bei 17 Mitgliedstaaten nach
Foto SV-Stundung

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© FabrikaCr / iStock / Getty Images Plus / getty images

Der Nachweis über die Umsetzung der Pflicht zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting) auch über Ertragsteuerfragen wurde von zahlreichen Mitgliedstaaten nicht fristgerecht erbracht.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2021/2101 müssen alle im EU-Binnenmarkt tätigen und in der Europäischen Union dauerhaft präsenten multinationalen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro einen Bericht unter anderem darüber veröffentlichen, wieviel Körperschaftsteuer sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat sowie in nicht kooperativen Ländern und Gebieten (sogenannten „Steueroasen“) zahlen. Daneben enthalten diese Berichte auch Informationen über die Zahl der Beschäftigten oder den Umsatz pro Land, weshalb man bei diesem Transparenzvorgang auch von der länderspezifischen öffentlichen Berichtspflicht oder dem Public Country-by-Country-Reporting spricht.

Bis zum Ablauf der Frist am 22. Juni 2023 hatten folgende 17 Mitgliedstaaten keinen Nachweis darüber erbracht, welche nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie sie ergriffen haben: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern. Daher richtete die Kommission am 20. Juli 2023 Aufforderungsschreiben an die genannten Staaten. Diese sind der erste Schritt in einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren („Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung“). Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern