Digitaler Zustellwunsch ist seit April 2023 möglich.
Neue Flyer zum Digitalen Gewerbesteuerbescheid
Die Informationsflyer für den digitalen Gewerbesteuerbescheid sind nun veröffentlichtSeit April 2023 können Unternehmen den digitalen Bekanntgabewunsch bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung (ab Veranlagungsjahr 2022) äußern. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – online im Postfach von "Mein Unternehmskonto", dem bundesweit einheitlichen Nutzerkonto für Unternehmen, bekanntgegeben.
Vorhaben im Rahmen des OZG
Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist ein Vorhaben im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), wonach zu allen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang bereitzustellen ist. Das beinhaltet auch den so genannten Rückkanal, also die Rückmeldung, die Unternehmen zu einem Verwaltungsakt erhalten. Im Falle der Gewerbesteuer ist das der Gewerbesteuerbescheid.
Einbindung in ELSTER und ERiC
Ziel des Vorhabens eines digitalen Gewerbesteuerbescheids ist es, einen rechtssicheren, digitalen und sowohl menschen- als auch maschinenlesbaren Bescheid einzuführen. Das Projekt sieht vor, eine medienbruchfreie Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids in elektronischer Form bundesweit zu etablieren. Die Lösung baut auf der ELSTER-Infrastruktur aus Mein ELSTER, ERiC und ELSTER-Transfer auf und sieht vor, die Kommunen flächendeckend an den Datenaustausch mit den Finanzämtern anzuschließen.
Die Flyer und weitere Hinweise finden Sie bei elster.de.