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Alternativen zum Schiedsverfahren

Die wichtigsten außergerichtlichen Alternativen zum Schiedsverfahren sind die Einholung eines Schiedsgutachtens oder die Durchführung eines Mediationsverfahrens:

  • Sofern die Parteien nur über die Feststellung tatsächlicher Sachverhalte streiten, bietet sich die Einholung eines Schiedsgutachtens an. Die Parteien erhalten so eine verbindliche Klärung der Streitfrage, die später auch vor Gerichten grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden kann.
  • Bei der Mediation erarbeiten die Parteien – anders als beim Schiedsverfahren – selbstständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem Mediator unterstützt, der als neutraler Dritter auftritt. Die Entscheidungsgewalt liegt dabei einzig bei den beteiligten Parteien. Im Gegensatz zum Schiedsrichter hat der Mediator also weder Zwangs- noch Entscheidungsgewalt.