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Musterschiedsklauseln

Ein Schiedsgericht kann nur dann rechtswirksam tätig werden, wenn seine Zuständigkeit von den Parteien vereinbart wurde. Dies sollte schon bei Vertragsschluss geschehen, da im Streitfall die Einigung auf eine Schiedsinstitution oder auf ein "ad hoc"-Verfahren schwierig ist.

Die Parteien nehmen dazu entsprechende Schiedsklauseln in ihre Verträge auf. Solche Klauseln sind jedoch mit Mängeln behaftet – etwa, weil aus ihnen nicht hinreichend klar wird, welches Schiedsgericht zuständig sein soll.

Daher ist es dringend zu empfehlen, die Musterklauseln einer anerkannten Schiedsinstitution zu verwenden. Beispielhaft seien die folgenden genannt:

  • Musterklausel der IHK Frankfurt (www.frankfurt-main.ihk.de)
    "Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag .... (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig."
  • Musterklausel der Handelskammer Hamburg (www.hk24.de)
    "Alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit diesem Vertrag (genaue Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden durch das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist ... Recht anzuwenden."
  • Musterklausel der IHK für München und Oberbayern (www.muenchen.ihk.de)
    "Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag (genaue Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden."
  • Musterklausel der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.dis-arb.de)
    "Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden."
  • Musterklausel der German Maritime Arbitration Association (www.gmaa.de)
    "Alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrage oder über seine Gültigkeit ergebenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung der German Maritime Arbitration Association entschieden."

Besonders bei Verträgen mit Auslandsbezug sollten die Klauseln um folgende Aspekte ergänzt werden:

  • Der Ort des Schiedsverfahrens ist …
  • Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt …
  • Die Sprache des Schiedsverfahrens ist …
  • Das anwendbare materielle Recht ist ...

Sonstige Musterklauseln

Unabhängig von den oben genannten Klauseln bieten zahlreiche Institutionen Musterklauseln für spezielle Rechtsbereiche an. Zu nennen sind hier zu allererst die Deutschen Auslandshandelskammern, die an vielen Standorten weltweit Schiedsverfahren administrieren.

Speziell für Streitigkeiten in Gesellschafts-, Wohnungseigentums- oder Erbsachen wird hier beispielhaft aber auch auf die Musterklauseln des Schlichtungs- und Schiedsgerichtshofs Deutscher Notare (www.dnotv.de) verwiesen.