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Schiedsgerichte schaffen vollstreckbare Titel – auch im Ausland

Während deutsche Gerichtsurteile außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation oft nicht vollstreckbar sind (beispielsweise in China und Russland), werden Schiedssprüche in den über 140 Unterzeichnerstaaten des "New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche" von 1958 durch lokale Gerichte für vollstreckbar erklärt.