Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten
Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bestehen bei allen IHKs. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 15 UWG. Das Einigungsstellenverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für Streitigkeiten aus dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG). Es ist kostengünstiger und in der Regel schneller als ein gerichtliches Verfahren. Die besondere praktische Erfahrung aus der Wirtschaft wird durch ehrenamtlich tätige Unternehmer sichergestellt, die dabei helfen, in einem persönlichen Gespräch zu einer sachgerechten Lösung zu finden, die juristischen Ansprüchen genügt. (Siehe auch Wettbewerbsrecht).
Schlichtungsstellen für handelsrechtliche Streitigkeiten
Eine zunehmende Zahl von IHKs verfügt auch über Schlichtungsstellen für handelsrechtliche Streitigkeiten. Eigene Schiedsgerichte werden nur von wenigen IHKs vorgehalten. Alle IHKs sind jedoch an der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) beteiligt, an die Streitparteien verwiesen werden können.
Schiedsgerichte
Die Schiedsgerichte entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten zwischen Unternehmen, soweit ihre Zuständigkeit zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde. Ziel der Verhandlungen vor allen Einrichtungen der Schlichtung ist die gütliche Beilegung eines Streites. Vergleichen sich die Parteien, ist der Gang zur staatlichen Gerichtsbarkeit überflüssig. Eine dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung können ausschließlich die Schiedsgerichte treffen. Damit tragen die IHKs auch zur Entlastung der Justiz bei.