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Was ändert sich im Datenschutz?

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 direkt. Sie lässt aber Spielräume für nationale Regelungen. Hiervon hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Gebrauch gemacht. Unternehmen müssen also neben der DSGVO auch das BDSG beachten, zum Beispiel bezüglich der Berufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, beim Beschäftigtendatenschutz oder der Videoüberwachung, insbesondere bei Einkaufszentren, Parkplätzen oder im öffentlichen Personenverkehr.

Neben der DSGVO und dem BDSG sind noch folgende Gesetze mit datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten:

  • Telekommunikationsgesetz: Beim Nutzen von Telefon und Internet fallen ebenfalls personenbezogene Daten an. Welche Daten wie verarbeitet werden dürfen, ist Gegenstand des TKG.
  • Telemediengesetz: Für Telemedien wie etwa Online-Angebote gelten ebenfalls spezifische Datenschutzregelungen, die im TMG niedergelegt sind.