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Ehrbarer Kaufmann

Die Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns reichen bis ins Mittelalter zurück

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Den Industrie- und Handelskammern ist durch den Gesetzgeber aufgegeben, für An­stand und Sitte des "ehrbaren Kaufmanns" zu wirken (§ 1 Abs. 1 IHKG). Dieser antiquiert wirkende Begriff hat immer noch eine hohe Relevanz für deutsche Unternehmen. Die Regeln des "ehrbaren Kaufmanns" haben heute moderne Ausformungen angenommen. Sie weiter zu stärken und mit Leben zu füllen, hat die DIHK sich zur Aufgabe gemacht.

Dieser "ehr­bare Kaufmann" war jahrhundertelang die einzige Garantie eines geordneten Han­dels gegenüber der "Räuberei" – insbesondere im internationalen Bereich. Heute ist das Konzept des "ehrbaren Kaufmanns" demgegenüber weitgehend in Vergessenheit geraten.

Die Instrumente, die das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskam­mern zur Ausfüllung ihres Auftrages zur Verfügung stellt, sind kaum effektiv. Insbe­sondere gibt es außerhalb der freien Berufe keine Rügemöglichkeiten durch Kammern und auch keine Berufs- oder Ehrengerichtsbarkeit. Der Begriff des "ehrba­ren Kaufmanns" wird zunehmend durch Soft-Law-Anglizismen wie "Compliance", "Good Governance", "Fair Play" und "Corporate Social Responsi­bility (CSR)" ver­drängt.

Herausforderung:

Der "ehrbare Kaufmann" ist seit jeher ein Leitbild der verfassten Unternehmerschaft, was sich beispielsweise in Hamburg in der engen Verbindung zwischen Handels­kammer und der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns" manifestiert. In den Me­dien wird dagegen gerade in letzter Zeit eher ein negatives Unternehmerbild ver­breitet. Die Notwendigkeit eines Bewusstseinswandels wird zwar erkannt, aber klare Konzepte dafür gibt es nicht – was sich nicht zuletzt auch an einer Verwendung der genannten englischen Begriffe zeigt, die nur dunkel vermuten lassen, was hinter ih­nen stecken könnte. Die Herausforderung besteht darin, in der Unternehmerschaft das Rechtsbewusstsein und die Verantwortung, die sich aus der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers ergibt, zu stärken. Der "ehrbare Kaufmann" ist dabei zugleich Anspruch und Ziel.

Position der DIHK:

Der "ehrbare Kaufmann" ist ein Konzept, das nicht in leer laufenden Gesetzen und in diffusen Sonntagsreden abgehandelt werden darf. Es gilt, den "ehrbaren Kaufmann" wieder mit Leben zu füllen. Die DIHK engagiert sich diesbezüglich gegen unlauteren Wettbe­werb und gegen Produkt- und Markenpiraterie, setzt sich für eine Verhinderung und Bekämpfung der Korruption ein und unterstützt kaufmännische Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit. Die DIHK unterstützt grund­sätzlich alle Bestrebungen, deren Ziel es ist, den "ehrbaren Kaufmann" zu för­dern.

Kritisch sind allerdings solche Aktivitäten zu betrachten, bei denen der "ehrbare Kaufmann" oder die "Corporate Social Responsibilty (CSR)" lediglich Deckmantel für ein privates Gewinnstreben sind. Ebenfalls kritisch sind Bestrebungen des Gesetzge­bers, ge­setzliche Vorgaben für Verhaltensweisen zu machen, durch die sich Unter­nehmer im Wettbewerb durch freiwilliges besonderes soziales Engagement, Enga­gement für die Umwelt oder Ähnliches hervorheben wollen. Der Gesetzgeber soll zwar Handlungen, die dem Bild des "ehrbaren Kaufmanns" nicht entsprechen, durch Normen und deren strikte Anwendung verhindern. Er soll aber nicht gesetzlich vorschreiben, was einen "ehrbaren Kaufmann" positiv auszeich­net. Dies soll freiwillig blei­ben.

Kontakt

Porträtfoto Stephan Wernicke
Prof. Dr. Stephan Wernicke Bereichsleiter Recht