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Bewachungsgewerbe

Höhere Anforderungen mit Augenmaß
Mann mit Security-Jacke mit Knopf im Ohr

Wie soll Sicherheitspersonal seine Sachkunde nachweisen? In der Praxis gibt es oft Abgrenzungsprobleme.

© AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Vor dem Hintergrund verschiedener Vorfälle, unter anderem vereinzelter Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal, hat das Bundeswirtschaftsministerium Änderungen im Gewerberecht angestoßen, die die DIHK in weiten Teilen für richtig hält.

Ende 2015 erarbeitete der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein "Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Bewachungsrechts". Es enthielt Vorschläge zur Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts und Verbesserung des Vollzugs in diesem Bereich.

Auf dieser Grundlage legte das Ministerium am 22. Februar 2016 den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften" vor, der unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für die Behörden und die Einführung eines Sachkundenachweises für den Bewachungsunternehmer sowie für leitendes Bewachungspersonal in Flüchtlingsunterkünften vorsah.

Sowohl zum Eckpunktepapier als auch den Referentenentwurf gab es DIHK-Stellungnahmen:

DIHK Stellungnahme vom 4. März 2016 zum Referentenentwurf (PDF, 59 KB)

DIHK-Stellungnahme vom 11. Februar 2016 zum Eckpunktepapier (PDF, 64 KB)

Weiterführende Infos

Ein Merkblatt zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten steht hier zum Download bereit:

Merkblatt "Bewachungsgewerbe - Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?" (PDF, 50 KB)

Die gewerberechtlich relevanten Rechtsvorschriften für die Ausübung einzelner Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe sind abrufbar beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de

Sachkundeprüfung

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist seit dem 1. Januar 2003 der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, Selbstständige und gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie auf der Website der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Kontakt

Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Syndikusrechtsanwältin