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Bewachungsgewerbe

Höhere Anforderungen mit Augenmaß
Mann mit Security-Jacke mit Knopf im Ohr

Wie soll Sicherheitspersonal seine Sachkunde nachweisen? In der Praxis gibt es oft Abgrenzungsprobleme.

© AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 hat die Ampel vereinbart, dass private Sicherheitsdienste mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz reguliert werden sollen. Ende Juli 2023 legte das Bundesministerium des Innern und für Heimat nun den Entwurf eines entsprechenden "Sicherheitsgewerbegesetzes" (SiGG) zur Konsultation vor.

Der Gesetzentwurf zum SiGG sieht unter anderem eine Anpassung der Sicherheitsstandards an die gestiegenen Anforderungen und eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. Für Sicherheitsmitarbeiter soll künftig eine Erlaubnispflicht gelten; zudem ist vorgesehen, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Auftragnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge noch stärker zu berücksichtigen. Auch der Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden und den Waffenbehörden soll sich verbessern.

Die DIHK hat sich im September 2023 zu dem Referentenentwurf geäußert. In ihrer Stellungnahme bewertet sie positiv, dass die Sachkundeprüfung und Unterrichtung – fortan "Schulung" – den Industrie- und Handelskammern vorbehalten bleibt. Eine eigene Erlaubnispflicht für Sicherheitsmitarbeiter hält sie nicht für notwendig; die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf "Inhouse-Bewachung" bewertet sie überwiegend kritisch. Unter anderem mahnt die DIHK zudem eine Definition für besonders "gefahrgeneigte" Objekte an.

Details gibt es in der DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des SiGG (PDF, 270 KB)

Die Ressortabstimmungen waren Anfang November 2023 noch nicht abgeschlossen.

Weiterführende Infos

Ein Merkblatt zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten steht hier zum Download bereit:

Merkblatt "Bewachungsgewerbe – Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?" (PDF, 50 KB)

Die gewerberechtlich relevanten Rechtsvorschriften für die Ausübung einzelner Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe sind abrufbar beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de

Sachkundeprüfung

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist seit dem 1. Januar 2003 der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, Selbstständige und gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie auf der Website der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Kontakt

Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)