![Freiverkäufliche Arzneimittel Mann blickt im Drogeriemarkt auf ein Medikament](https://www.dihk.de/resource/image/11312/landscape_ratio16x9/200/113/f855aabed6ca6396b2f1dd0953a71f04/477153E6862F4A62301F22E20343C2AC/freiverkaeufliche-arzneimittel.jpg)
Arzneimittel aus dem Supermarktregal – das geht nur, wenn geschultes Personal anwesend ist
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Grundsätzlich dürfen Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Allerdings erlaubt das Arzneimittelgesetz Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist aber eine Sachkundeprüfung erforderlich.