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Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Mann blickt im Drogeriemarkt auf ein Medikament

Arzneimittel aus dem Supermarktregal – das geht nur, wenn geschultes Personal anwesend ist

© Getty Images / Tashi-Delek / E+

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Allerdings erlaubt das Arzneimittelgesetz Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel ist aber eine Sachkundeprüfung erforderlich.

Dabei hat der Gesetzgeber die IHKs mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. In Kooperation mit den IHKs und dem DIHK entwickelt die DIHK-Bildungs-gGmbH die Prüfungsunterlagen. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Website der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Über Umfang und Schwierigkeitsgrad der Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln informiert der DIHK mit der Veröffentlichung "Freiverkäufliche Arzneimittel". Erhältlich ist sie beim DIHK-Verlag.



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Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)