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Wann werde ich Mitglied der IHK?

Die IHK-Zugehörigkeit knüpft an die Veranlagung zur Gewerbesteuer an. Diese ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Das Gewerbe muss beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift der Anmeldung wird der zuständigen IHK übermittelt. 
Gewerbesteuerpflichtig sind aber auch die juristischen Personen des Handelsrechts ohne Rücksicht darauf, ob sie ein Gewerbe ausüben oder nicht. Für die IHK-Zugehörigkeit ist es unerheblich, ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Die Feststellungen des Finanzamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen der Gewerbesteuerpflicht sind für die IHK verbindlich.