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Wie hoch sind die Beiträge?

Jährlich ist an die IHK ein Beitrag zu entrichten, aufgeschlüsselt nach Grundbeitrag und Umlage. Kleingewerbetreibende, deren Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Grenzen nicht überschreitet, sind freigestellt. Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Existenzgründer. Ansonsten ist nur der Rahmen für die Beitragserhebung gesetzlich geregelt. 


Die Beitragshöhe selbst wird von der Vollversammlung jeder einzelnen Kammer festgesetzt. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Grundbeitrag nach der Leistungskraft der Unternehmen gestaffelt werden kann und für die Umlage der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, hilfsweise der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb als Bemessungsgrundlage maßgeblich ist. 


Die genannten Steuerdaten werden der IHK von der Finanzverwaltung automatisch mitgeteilt. Diese Daten unterliegen innerhalb der IHK strengsten Datenschutzbestimmungen und werden ausschließlich für die Ermittlung der Beitragshöhe verwendet.