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Wie lange dauert die Mitgliedschaft?

Die gesetzliche Mitgliedschaft in der IHK besteht, solange die Voraussetzungen "Gewerbesteuerpflicht des Unternehmens" und "Betriebsstätte im IHK-Bezirk" gegeben sind. Sie beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit im Bezirk der IHK und dauert bis zur Beendigung dieser Tätigkeit insgesamt beziehungsweise im Bezirk der jeweiligen IHK. Bei einer Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Rechtsform (beispielsweise GmbH, AG) besteht die Mitgliedschaft unabhängig von der Tätigkeit von der Eintragung bis zur Löschung im Handelsregister.