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Sachverstand für die Wirtschaft

Öffentlich bestellte Sachverständige begutachten unabhängig und gewissenhaft
Mann schreibt auf Klemmbrett

Um Sachverhalte aufzunehmen und zu beurteilen , müssen in der Regel Experten herangezogen werden

© SeventyFour / iStock / Getty Images Plus

Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher Sachverständige. Hier nutzen die IHKs die Fachkompetenz der Gewerbetreibenden und Freiberufler im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Die IHKs haben aufgrund gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) rund 8.000 Sachverständige auf etwa 245 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent ist.

Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt.

Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind im Internet unter der Adresse http://svv.ihk.de recherchierbar. Die IHKs halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich bestellt sind. 

Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein nachhaltiger Bedarf erkennbar wird. Im Übrigen kann sich jedermann als Sachverständiger bezeichnen und tätig werden, ohne seine fachliche Kompetenz einer Behörde nachweisen zu müssen. Ein Sachverständigengesetz gibt es nicht.

Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 wird nicht von den IHKs vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten Bereich sind vielmehr akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese können unter folgender Adresse in Erfahrung gebracht werden:

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH 
Spittelmarkt 10
10117 Berlin

Kontakt

Porträtfoto Axel Rickert, Referatsleiter Kammerrecht, Sachverständigenwesen
Axel Rickert Referatsleiter Kammerrecht und Rechtsaufsicht