Compliance

Zahlreiche Tatbestände des Strafrechts beziehen sich auf das Wirtschaftsleben. Zunehmend werden Betriebe für Gesetzesverstöße von leitenden Mitarbeitern auch strafrechtlich in Haftung genommen. Für Unternehmer ist es daher wichtig zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Der Begriff Compliance kennzeichnet etwas, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: die Beachtung der für ein Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften. Das ist allerdings oft leichter gesagt als getan, denn mit der Vielzahl einzuhaltender Regeln steigen auch die Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit unternehmensinterner Kontrollsysteme.

Der Debatte über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts steht die Wirtschaft kritisch gegenüber. Die bedauerliche Tendenz, Betriebe pauschal zu kriminalisieren, würde hierdurch noch verschärft, befürchtet die DIHK. Richtig seien hingegen Vorschläge, die darauf abzielten, mehr Anreize für angemessene Compliance-Maßnahmen zu schaffen.